Dürfen sie das?

4 Antworten

Nach höchstrichtlicher Rechtsprechung wird unterschiedlich entschieden (abhängig von der Schwere des Eingriffs). Grundsätzlich müssen (insbesondere bei schweren Eingriffen) beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen. Da das in der Praxis nicht immer durchführbar ist gibt es eine sogenannte 3-Stufen-Theorie.

Vgl. https://www.arzt-wirtschaft.de/recht/medizinrecht/vater-mutter-oder-arzt-wer-entscheidet-ueber-die-behandlung-von-kindern-und-jugendlichen

Die Fragestellung müsste den Behandlungsgrund miteinbeziehen.

Die Einwillungsfähigkeit des Kindes ist mit 14 gegeben und muss ebenfall berücksichtigt werden.

Notfallsituationen sind auch gesondert zu betrachten.

Wenn nur dein Vater das Sorgrecht hat ,dann muss dein Vater auch zustimmen, damit du in eine psychiatrische Klinik kommst.Deine Mutter kann das nicht alleine entscheiden.

Ausnahme: Wenn es ein Notfall ist und du unbedingt eine Psychiatrische Behandlung brauchst dann kann sie das alleine machen

Du bist naiv. Einweisen kann und darf Dich nur ein Arzt. Entweder es gibt handfeste Gründe, dann hilft Dir auch Dein Vater nicht (das wäre dann auch keine wirkliche Hilfe) oder eben nicht.

Das hat zunächst ein Arzt zu entscheiden, ob du einen Aufenthalt in einer Psychiatrie benötigst. Er schreibt dann eine Einweisung in solch einem KH aus.