Dürfen Polizisten in einem Hochrisikogebiet (Türkei) Urlaub machen?

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Der Dienstherr hat dem Beamten nicht vorzuschreiben, wo er sich in seiner dienstfreien Zeit aufhalten darf und wo nicht.

Jeder Beamte, egal ob beim Finanzamt, der Polizei, etc., darf überall hinreisen, auch in Hochrisikogebiete. Sollte er allerdings anschließend in Quarantäne müssen, so ist dies nicht erstattbar d. h., dass der Dienstherr den Beamten unbezahlt freistellt oder der Beamte nochmals Urlaub für die Dauer der Quarantäne einbringen muss.

Sollte das Urlaubsland während des Urlaubs zum Hochrisikogebiet werden, so ist der Beamte bezahlt freizustellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Pixel800 
Fragesteller
 31.08.2021, 17:24

Also grundsätzlich wie in jedem anderen Beruf auch. Mir wurde erzählt, dass es da eine Ausnahme gibt, wenn das Risiko bei Einreise schon bekannt war, d.h nicht erst während dem Aufenthalt hochgestuft wurde....Hmmmm....🤔

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Funfroc  31.08.2021, 17:47
@Pixel800

Wenn es während deines Aufenthaltes erst hochgestuft wird, wird der Arbeitgeber die Quarantänezeit nochmal vergüten müssen - war es vorher schon hochgestuft, wurde die Quarantäne bewusst herbeigeführt, führt ergo dazu, dass man die Quarantänezeit nicht vergütet bekommt und könnte ggf. auch Abmahnungen rechtfertigen.

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elmundoesloco  31.08.2021, 18:02
@Funfroc

Das kommt darauf an.. Wenn die Reise schon begonnen wurde und ich es während der Reise nicht mitbekomme, dass ich jetzt in ein Hochrisikogebiet fahre, dann verbleibt es der Freistellung unter Gewährung der normalen Bezüge. Der Dienstherr muss ja beweisen, dass der Beamte was falsch gemacht hat, nicht der Beamte, dass er alles richtig gemacht hat. Wie will ich denn beweisen, dass ich etwas nicht gewusst habe?!

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Funfroc  31.08.2021, 18:22
@elmundoesloco

Den Einwand verstehe ich nicht. Während der Reise bekomme ich nicht mit, dass ich jetzt in ein Hochrisikogeiet fahre? Wie soll das gehen?

Einstufungen des RKI werden eigentlich immer am Freitag Nachmittag vorgenommen und gelten in der Regel erst 2-3 Tage später. Wer also am Dienstag irgendwo einreist, was seit Freitag als Hochrisikogebiet verkündet wurde, wird nur schwerlich erklären können, er habe davon nichts gewusst. Aus meiner Sicht gilt hier der allgemein gültige Satz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Im Zweifelsfall wäre das halt ein Fall für das Arbeitsgericht - da habe ich mich noch nicht damit beschäftigt, ob es hierzu schon etwas gab.

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elmundoesloco  31.08.2021, 18:53
@Funfroc

Bei Beamten eher das Verwaltungsgericht..

Zu dem was ich geschrieben habe ging die letzten Monate ein FMS in den Behörden rum, das ständig aktualisiert wird. Es gab schon oft genug den Fall, dass Kollegen z. B. nach Paris gefahren sind und es wurde dann montags zum Risikogebiet in 3 Tagen erklärt. Die mussten nicht nach Hause fahren, denn die Reise war bereits angetreten.

Ich kann auch freitags in den Urlaub fahren und nicht mitbekommen, dass mein Urlaubsland jetzt Risikogebiet ist. Eine generelle Pflicht des Beamten sich ständig zu informieren, was Risikogebiet ist oder wird gibt es nicht. Vor der Abfahrt ja, nach der Abfahrt besteht keine Verpflichtung mehr.

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superseegers  31.08.2021, 17:24

Das ist so pauschal nicht korrekt, es gibt Polizeibeamte, die nicht in bestimmte Länder reisen dürfen ohne dies vorher beim Dienstvorgesetzten anzumelden. Evtl. wird die Reise dorthin versagt, z.B. bei besonderer Sicherheitseinstufung, allerdings nicht wegen Corona.

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elmundoesloco  31.08.2021, 17:25
@superseegers

Ja, es ging aber um Corona und nicht um die Sicherheitslage von Ländern, die beim BND auf der Liste stehen..

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superseegers  31.08.2021, 17:28
@elmundoesloco

Ich bezog mich auf den Satzteil "...jeder Beamte ...... darf überall hinreisen..."

Und ich schrieb hinzu, dass es dabei nicht um Corona gehe bei meinem Einwurf.

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