Dürfen Lehrer das Lösungsheft einkassieren?

12 Antworten

Fragt sich übrigens wie Du an das Heft gekommen bist. Die Verlage sind da sehr streng und geben es nicht raus, erst recht nicht an Schüler (manchmal, z.B. in der Erwachsenenbildung, machen sie Ausnahmen). Ich hätte es Dir auch abgenommen, ob recht oder nicht. Kannst Dich ja beschweren. :o)

technetium 
Fragesteller
 01.10.2010, 17:04

Bei allen aus meiner Klasse(ausnahmslos) war zum regulären Arbeitsheft ein Lösungsheft beigelegt

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Kommt darauf an ob du das heft gekauft hast oder nicht.Falls du es gekauft hast und sie es dir ohne die Erlabniss von dir bzw.der Erziehungsberechtigten hat wegnimmt wäre dass Diebstahl § 242 StGB. Also darf sie es dir nicht wegnehmen wenn du es gekauft hast

nicht, wenn ihr für das arbeitsheft gezahlt habt. das ist dann euer eigentum und geht die lehrerin gar nichts mehr an. egal, was die schulordnung dazu sagt, das eigentumsrecht darf durch kein gesetz verletzt werden. am ende ist das sogar verfassungswidrig ^^

Ich denke schon, dass sie es behalten darf. Vielleicht gibt sie es euch ja auch am Ende des Schuljahres wieder? So war das jedenfalls bei uns. Es soll eben einfach niemand in Versuchung kommen, einfach aus dem Lösungsheft abzuschreiben. Denn stell dir mal vor jemand aus deiner Klasse vergisst die Hausaufgaben zu machen oder hat einfach keine Lust. Dann sagt sich dieser jemand: "Ach, ich hab ja das Lösungsheft, da brauch ich ja gar nicht zu lernen." Und schwupps, schreibt er oder sie es einfach ab. Eure Lehrerin macht das nur, damit ihr selber lernt und euch nicht einfach arauf verlassen könnt, aus einem Heft abzuschreiben. Und wenn sie es euch am Ende wiedergibt, dann darf sie das auf jeden Fall. Wie gesagt, alles nur eine pädagogische Maßnahme ;) glg, Klau

technetium 
Fragesteller
 13.04.2011, 10:44

Nach den Winterferien habe ich meinen regulären Klassenlehrer wieder bekommen (war in Elternzeit) und das Lösungsheft habe ich seitdem nicht wiedergesehen ! Nur so als Feedback.

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Kommt darauf an ob du das heft gekauft hast oder nicht .Falls du es gekauft hast kann der lehrer es dir nicht wegnehmen. wenn sie es ohne erlaubniss wegnimmt wäre das diebstahl § 242 StGB.