Dürfen Eltern entscheiden ob schüler zur Schule gehen? (NRW)

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Muss das Kind nun zur Schule oder nicht? „Die Sicherheit der Schulkinder hat oberste Priorität“, sagt dazu Marlies Böke, Schulamtsdirektorin beim Kreis Paderborn. „Eltern, die bei den derzeit herrschenden extremen Witterungsverhältnissen der Meinung sind, dass der Schulweg zu gefährlich ist, müssen ihr Kind nicht zur Schule schicken“, so Böke. Allerdings muss die Schule möglichst schnell, am besten per Telefon, informiert werden. Die Schülerinnen und Schüler sind dann offiziell entschuldigt. Gleiches gilt auch für die volljährigen Schülerinnen und Schüler. Auch sie entscheiden selbst, ob der Schulweg sicher genug ist. Diese Regelung gilt für ganz NRW und beruht auf einer Erlasslage des Schulministeriums. http://www.kreis-paderborn.org/kreis_paderborn/presse/2010/entries/Schnee-und-Eis.php?WSESSIONID=biqplpqfrropabr

Dongulus 
Fragesteller
 05.12.2010, 17:53

Dies finde ich ist bisher die hilfreichste antwort.

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Dongulus 
Fragesteller
 05.12.2010, 17:58

aber eins fällt mri gerade auf das ist vom februar 2010 zählt das jetzt immernoch ?

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opikopi  05.12.2010, 18:03
@Dongulus

ja, da der Erlass noch nicht aufgehoben wurde. Im letzten Winter gab es bezüglich dieser Frage viele Unklarheiten, so dass das Schulministerium diese Regelung veröffenlicht hat und bis heute nicht widerrufen wurde. LG

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Dongulus 
Fragesteller
 05.12.2010, 18:03
@Inquisitive

wenn du jetzt wegen meiner rechtschreibung fragst sag ich nur ich tipp zu schnell aber generell bin ich 13

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Dongulus 
Fragesteller
 05.12.2010, 18:05
@opikopi

Danke ^^ Das wollt ich nur wissen

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Müssen die Eltern die Fahrt zur Schule gewährleisten ?

In verbindung mit Wettereinflüssen, Streiks im ÖPNV und anderen Dingen steht diese Fragestellung nicht selten vor Eltern und Erziehungsberechtigten.

Ich denke es geht hier nicht darum "X-beliebige" Meinungen wiederzugeben. Mit einem "Ja", oder "Nein" ist einem Fragesteller / einer Fragestellerin nicht konkret geholfen.

Mein Hinweis:

Unterricht bei "außergewöhnlichen Umständen"

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler,

da wir an die Vorgaben unseres Dienstherrn gebunden sind (§ 33 Abs. 5 übergeordnete Schulordnung), müssen wir auch unter widrigen Umständen ein schulisches Angebot bereit halten.

Sie müssen als Eltern entscheiden, ob Ihrem Kind der Schulweg zumutbar ist.

Der Gesetzgeber hat diese Entscheidung bewusst in Elternhand gegeben, weil es für Schulen unmöglich ist, die konkrete Verkehrslage bei Ihnen vor Ort einzuschätzen.

Sind die Kinder in der Schule, entscheiden wir, mit der folgenden Regelung, die im Benehmen mit dem Schulelternbeirat und der Schülervertretung aufgestellt wurde.

„Falls durch außergewöhnliche Umstände, die im Laufe der Unterrichtszeit eintreffen, der Rücktransport der SchülerInnen mit dem öffentlichen Nahverkehr zu den Wohnorten im Einzugsgebiet zu erheblicher Gefährdung führt und zunehmend unzumutbar wird, kann die Schulleitung einen früheren Unterrichtsschluss veranlassen, wenn dadurch die SchülerInnen voraussichtlich unter Vermeidung außergewöhnlicher Gefahren nach Hause gelangen können.

Sollte ein Rücktransport nicht mehr möglich sein, stellt die Schule die Aufsicht sicher.“

In dem Fall, dass uns schon am Vortag bekannt ist, dass ein Schülertransport seitens der Verkehrsbetriebe nicht gewährleistet wird, werden wir Ihnen dieses bekannt geben.

Die übergreifende Schulordnung sagt in §33 Absatz 5 aus:

"Erschweren außergewöhnliche Umstände den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.

Fällt der gesamte Unterricht für die Schülerinnen und Schüler aus, so sollen die Eltern nach Möglichkeit darüber unterrichtet werden.

Die Grundsätze regelt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit dem Schulelternbeirat (§ 40 Abs. 5 Nr. 8 SchulG) und der Vertretung für Schülerinnen und Schüler."

Ich denke das ist eine grundlegende Antwort, die nicht weiter kommentiert werden muss von mir.

Mit freundlichen Grüßen Michael

Grundsätzlich mal besteht Schulpflicht, auch in NRW. Wenn die Schule nicht sagt, dass die Schüler wegen dem Wetter frei haben, müssen sie zur Schule kommen.

Schlussendlich liegt es im Ermessen der ELtern, ihre kinder zur Schule zu schicken oder auch nicht. Es sollte allerdings nicht zu häufig vorkommen, dass ein Kind zu hause bleibt.

opikopi  05.12.2010, 17:51

das ist so nicht richtig: falls der Schulweg für die Schüler unzmutbar ist, dürfen die Eltern ihre Kinder zu hause lassen

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Wenn Eltern es frei gestellt wird, wird dieses in den Nachrichten (lokaler Radiosender) bekannt gegeben.

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Aber prinzipiell, finde ich sollten Kinder auch bei diesem Wetter zur Schule gehen.

Wenn ihr irgendwann einmal arbeitet, könnt ihr auch nicht sagen, dass Wetter ist heute so schlecht ich komme nicht arbeiten.

Spätestens beim zweiten mal gibt es eine Abmahnung und nachfolgend die Kündigung.

Und es fallen so oder so schon zu viele Unterrichtsstunden aus, den Lernstoff müßt ihr trotzdem beherrschen am Ende des Jahres.

Also wenn Du wirklich zu hause bleiben willst, dann ruf in der Schule an und bitte diese dir mitzuteilen, was Du an diesem Tag lernen mußt.

Dongulus 
Fragesteller
 05.12.2010, 17:53

Ja aber wenn man Arbeitet haben die meisten auch ein Auto. Da kommt man dann noch zurecht. Zwar auch schwer aber möglich ^^

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opikopi  05.12.2010, 17:54

Und was haben die Eltern davon, wenn ihre Kinder auf dem Schulweg aufgrund vereister Gehwege auf die Nase fallen und dann wegen irgendwelcher Knochenbrüche wochenlang nicht zur Schule gehen können? Sicher hat man als Arbeitnehmer dafür zu sorgen, dass man pünktlich zur Arbeit kommt, allerdings sagen die meisten Arbeitgeber bei diesen Witterungsverhältnissen nichts, wenn es später wird.

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Wolpertinger  05.12.2010, 18:00
@opikopi

Nicht die meisten Arbeitnehmer haben ein Auto, wie kommst Du den darauf?

Und wenn es am ersten Tag später wird, sagt bestimmt kein Arbeitnehmer etwas, aber dieses Wetter haben wir jetzt schon ein paar Tage und man kann sich darauf einstellen.

Früher zur Arbeit fahren usw.

Aber nicht zu erscheinen oder jeden Tag zu spät zu kommen, lässt sich wohl kein Arbeitnehmer gefallen.

Und Gehwege müssen gestreut werden, mit passendem Schuhwerk und angepaßten verhalten, wird sich wohl die wenigsten Kinder auf die Nase legen auf dem Schulweg.

Zum Schlittenfahren oder sonstige Aktivitäten geht es ja auch raus....

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normal soll man den Ansagen im Radio folgen, aber die allerletzte Entscheidung liegt bei den Eltern.