Dürfen die Beamten im der jva bochum ,wen sie privat mit Freunde am Campingplatz erzählen das sie die Person aus den Knast kennt.?
Hallo ich bin auf ein Campingplatz gezogen,und habe eine Menge Geld hier reingesteckt. Nach zwei Wochen habe ich gemerkt das eine Beamtin aus Bochum hier bei mir in der Reihe ist .Die Leute waren alle gut zu mir und meine Frau, nach und nach hat sich das aber geändert. Es haben mich Leute angesprochen ob das stimmen würde,das ich in Knast war .Ich habe die Beamtin darauf angesprochen, und sie hat es auch zu gegeben den Leuten im Vertrauen gesagt hat das ich im Knast war .Seit den habe ich hier nur Stress.und werde wol hier nicht mehr glücklich .Meine Frage darf sie das ??
Was kann ich machen sie verklagen ,beckomme ich mein Geld was ich hier reingesteckt habe wider ?Oder Schmerzensgeld?
3 Antworten
Das ist genau der Grund warum sie das hätte nicht machen sollen.
Wenn sie neutral von ein paar Leuten aus dem Knast erzählt hätte, und diese Leute in ihrem Umfeld auch nicht bekannt gewesen wären, dann hätte ich das als unkritisch betrachtet, aber da sie wusste, dass die Leute dich kennen, hat sie dich quasi geächtet und denunziert.
Klar, die Verfehlungen hast du begangen, und zu seiner Strafe sollte man stehen, aber man muss es nicht dulden, dass die Beamtin üble Nachrede verbreitet. Vorallem wenn du deine Strafe abgebüßt hast und dein Leben in den Griff kriegen willst (oder bereits wieder hast),
Wenn dir psychisch, und dann durch einen neuen Umzug auch extra Kosten entstehen, kannst du das tatsächlich zu einer Anzeige bringen, oder zumindest zivilrechtlich einklagen. Lass dich am besten Mal von einem Anwalt dazu beraten (kostet aber meist so 200 Euro die Beratungsstunde, die können aber bei einem Rechtsstreit und einem Sieg auf die Beamtin abgewälzt werden).
Musst du dir übrlegen ob du das machst.
Aus meiner Sicht hat sie einen Verstoß begangen.
das darf sie natürlich nicht! Das ist eine Dienstpflichtverletzung auf Grund von § 37 Abs. 1 Satz 1 Beamtenstatusgesetz. Da steht: Beamtinnen und Beamte haben über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.
Du kannst dich bei der JVA darüber beschweren, das kann zu einem Disziplinarverfahren mit einer kleineren Strafe für die Beamtin führen. Schmerzensgeld o.ä. wird es kaum geben nehme ich an.
Als erstes mal ist das eine Sauerei von der Beamtin. Aber wenn sie dich ja wirklich kennt von da, hat sie ja nicht gelogen. Ich weiß nicht ob du da vor Gericht was rausholen kannst. Es wird auch schwer sein das zu beweisen weil die wird das ja vor Gericht kaum zugeben, da wäre die ja blöd.