Dürfen Busfahrer alles?

4 Antworten

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  1. Nein, der Busfahrer darf nicht willkürlich Fahrgeld verlangen. 2. Frechheit 3. Ich würde dir eine Beschwerde an den jeweiligen Verkehrsbetrieb anraten.

Ja, es gibt ähnliche Fälle wo eine Beschwere etwas gebracht hat. Rufe bei der Redaktion deiner Heimatzeitung an - die nehmen solch ein Thema gerne auf. Sicher war dies nicht die Meinung der Bussfirma sonden des Fahrers.

Wenn dem so war, kann man sich natürlich beschweren. Der Busfahrer darf allerdings sehr wohl kontrollieren ob die berechtigenden Merkmale (G, H, GL, aG, Bl) zur unentgeltlichen Beförderung eingetragen sind. Eine Beurteilung der Merkmale steht ihm allerdings nicht zu.


Zigeuner1984 
Beitragsersteller
 05.03.2014, 18:53

Ja sie hatt das B drin. Ich schätz mal das er so reagiert hatt, weil sie Äußerlich nicht Behindert aussieht, aber trotzdem gemein.

ProRatione  05.03.2014, 18:56
@Zigeuner1984

Was bedeutet B? Das kenne ich nicht als berechtigendes Merkmal. Außerdem sind Schwerbehindertenausweise die zur unentgeltlichen Beförderung berechtigen farblich markiert.

Zigeuner1984 
Beitragsersteller
 05.03.2014, 19:10
@ProRatione

Also B bedeutet mit Begleitperson und Sie hatt 90% Behinderung.

claushilbig  13.10.2019, 23:47
@Zigeuner1984

Das "B" im Behinderten-Ausweis bedeutet, dass die Begleitperson kostenfrei mitfahren kann - die behinderte Person selbst ist dadurch nicht befreit!

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