Dropshipping auf Ebay, account gebannt wie weiter vorgehen?
Also erstmal Guten Tag,
gestern wurde unser Ebay Account vom Betreiber gesperrt, da Ebay die Seriosität der Herkunft unserer Wahre angezweifelt hat. Nun habe ich gestern mit einem EBay Mitarbeiter telefoniert und dieser versicherte mir, dass sie nur die Personalien des Verantwortlichen, sowie einen Nachweis über welchen Reseller wir unsere Produkte kaufen benötigen um die Seite wieder zu entsperren. Im Zuge dessen haben wir die erforderlichen Dokumente an Ebay verschickt.
Vorgelegt haben wir:
- Personalausweis der Verantwortlichen
- Rechnungsnachweise unserer Kunden sowie den Kaufbeleg des Resellers und die Bestätigung, dass die Wahre zu unseren Kunden unterwegs ist.
Wir arbeiten mit der Dropshippingseite Deal Extreme zusammen, haben aber keinen Vertrag mit dem Händler oder der Website.
Soweit so gut, der nette Herr welchen ich gestern am Telefon hatte versicherte mir, dass die Daten die wir schon vorgelegt haben vollkommen für eine Entsperrung ausreichen sollten. Nun habe ich heute noch einmal bei Ebay angerufen und leider nicht den gleichen Berater erreicht wie gestern. Die (nicht) so nette Dame am anderen Ende der Leitung teilte mir dann mit, dass wir einen Vertrag mit dem Ursprungshändler, also der Website (in dem Falle Extreme Deals) vorlegen müssten.
Ich habe ihr dann erklärt, dass uns versichert worden ist dass die bereits vorliegenden Daten ausreichen würden. Darauf hin wurde mir gesagt, dass sie ihren Vorgesetzten über die Situation zur Rate ziehen wird und wir nach 48 Stunden bescheid bekommen werden. Soweit so gut, auch wenn die Seite noch nicht entsperrt wurde wie eigentlich versprochen wurde scheinbar versucht zu helfen.
Meine Frage an die Community selbst ist daher folgende:
Wenn man über Ebay Dropshipping betreibt, ist es normal dass man einen Vertrag mit dem Ursprungshändler haben muss? Soweit ich informiert bin ist sowas eigentlich nicht erforderlich.
Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen.
MFG
b.a
2 Antworten
Es muss einen Vertrag zwischen Händlern geben, wo auch ersichtlich ist, woher die Ware auch kommt und hergestellt wurde. Das ist auch das was eBay wissen will.
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Mir stellt sich hier die Frage wie so ein Vertrag aussehen soll. Die Seite des Resellers ist ja selber so aufgebaut, dass Verkäufer ihre Produkte dort verkaufen können. Die Produkte welche dort angeboten werden sind ja nicht vom Betreiber der Website selbst. Also frage ich mich mit wem soll ich da wie einen Vertrag eingehen?
Das ist gegen das eBay AGB. DX ist auch einfach nur ein Chinaplattform wie viele andere und weder Hersteller noch Großhändler.
Das wird früher oder später sehr böse enden da die rechtlichen Fallstricke doch recht zahlreich sind.
https://www.ebay.de/help/selling/posting-items/setting-postage-options/drop-shipping?id=4176
FBA oder Fulfillment ist gemeint. Bedeutet, es ist Ware in deinem Besitz, nur eben ausgelagert. Fulfillmentdienstleister gibt es mehrere in DE.
Okay, danke für die Antwort. In der Hinsicht stelle ich mir nur die Frage wie sich Ebay dann Dropshipping vorstellt? Ich meine Dropshipping allgemein ist bei Ebay ja erlaubt. Und die Tatsache, dass man selbst erst dann kauft wenn der Kunde kauft ist doch das Prinzip hinter Dropshipping oder nicht? Nun frage ich mich wie man dieses Konzept umsetzen soll, ohne dabei gegen die genannten Richtlinien zu verstoßen aber dennoch zu Dropshippen?
Müsste dann nicht jeder Dropshipper gebannt werden?