Die Zahlung einer Gemeinschaftsrechnung übernehmen?

2 Antworten

Danke für diese Antwort! Die Rechnung des Gärtners soll alle Namen der Hausbesitzer erwähnen, und dann den Zusatz: "bitte überweisen Sie den anteiligen Betrag von .... an den Rechnungsführer".

Die Frage ist nur, ob dieser anteilige Betrag nach Kopie der Gesamtrechnung vom Finanzamt anerkannt wird (wenn ich den Miteigentümern eine Bestätigung meiner Komplettüberweisung rückmelde).

Vielleicht kennt sich ja noch jemand mit solchen Fragen aus. Wir wollen ungern einen offiziellen "Kassenwart" für unsere Gemeinschaftsrechnungen wählen, das wäre sehr aufwendig und wir müssten womöglich einen Extra-Verein gründen. (?)

klar geht das?

Aber wollen die Anderen das nicht von der Steuer absetzen? Das sind doch haushaltsnahe Dienstleistungen und die werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Das lohnt sich also.