DHL Packstation - leeres Paket?

4 Antworten

Das Versandrisiko bei Privatverkäufen liegt beim Käufer.
https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Außerdem wurde das Paket ja nachweislich an ihn zugestellt. Ich würde mich da entspannt zurücklehnen. Wenn du nett bist (oder Geld von DHL bist) erstattest du es ihm.

Drohungen mit einer Anzeige wegen Betruges würde ich mit einem Lachen ignorieren, da hat jemand ganz offensichtlich gar keine Ahnung und will mit Geschützen schießen, die er nicht hat. Gleichzeitig steht noch ein Betrugsversuch durch ihn im Raum, es ist nicht unwahrscheinlich, dass er hier zu betuppen versucht.

Ich würde mich jetzt erstmal nicht unter Druck setzen lassen.
Nach der Schilderung der Geschichte von dir oben war mein erster Gedanke, dass der Empfänger das Paket an der Packstation geöffnet, den Inhalt entnommen und behauptet hat, das Paket sei leer in der Packstation gewesen.
Grundsätzlich bist du Kunde bei DHL, also musst du da was geltend machen. Nun ist aber der Spezialfall der Packstation. Da solltest du dich vielleicht mal belesen. Wer trägt denn das Risiko, wenn das Paket in der Packstation liegt? Wenn es an deiner Haustür übergeben wird, kannst du es ja auf Beschädigung oder sonst was überprüfen und sonst gegebenenfalls reklamieren. Übernimmt eventuell der Empfänger mit der Zustimmung zur Ablage in der Packstation das Risiko hierfür? Dann wärst du nämlich komplett raus und DHL vermutlich auch. Das wäre der erste Punkt, den ich mal angehen würde.

Abgesehen davon muss der Empfänger natürlich die Versand Verpackung unverändert aufbewahren, damit sie untersucht und begutachtet werden kann. Denn anhand dessen ist ja eindeutig festzustellen, ob die Verpackung aufgeschnitten oder aufgerissen wurde oder ob es ein Versand Schaden ist. Wenn er die Verpackung jetzt einfach entsorgt hat, sprich das auch für dich, da er Beweise aus dem Weg geschafft hat - zu seinen Ungunsten.

Edit: Abgesehen davon stimmt schon was OhMiaMiaJa schreibt - beim Privat Verkauf trägt der Käufer das Risiko. Allerdings solltest du einen Nachweis haben, dass du das Paket abgeschickt hast.

Der Käufer setzt mich unter Druck, droht mit Anzeige wegen Betrug... ich hätte ihm ja gedroht, wenn er nicht zahlen würde, würde ich ihn anzeigen...

Lass ihn drohen und verweise ihn auf den § 447 BGB:

Klicken: § 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

Er hat meine Handy-Nr und schreibt mir dauernd über whats-app.

Tja...

Ich kann mich hier nur wiederholen:

Die Einzelheiten eines Verkaufs klärt man ausschließlich (!) über das Nachrichtensystem von eBay Kleinanzeigen und man gibt auch niemals (!) seine Handynummer oder seine Mailadresse an.


hebala 
Fragesteller
 16.08.2022, 11:05

danke, ...das werde ich beherzigen. Es hörte sich alles so ehrlich an...

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Zu dem ganzen Kauf kann Ich nix sagen.

Du kannst in WhatsApp den Käufer direkt Blockieren.

Und wenn Du ein Android Smartphone hast, kannst Du dann Ihn auch im Handy Sperren, so das weder Anruf noch SMS ankommen.