der Sagenumwobene Staatsangehörigkeitsausweis

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Im Personalausweis wird die Staatsangehörigkeit nach Aktenlage der Behörden eingetragen. Die ist auch meistens korrekt und gilt für fast alle Lebenslagen als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Juristisch heißt das dann "begründete Vermutung", was von einigen Spinnern im Internet fälschlich als "unbegründete Spekulation" übersetzt wird. Ganz gruslig wird es, wenn solche Leute aus der Aussage "gilt nicht als Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft" folgern, dass der Ausweisbesitzer die deutsche Staatsbürgerschaft nicht hätte.

Für einen Staatsangehörigkeitsausweis wird nachgeprüft, auf welchem Weg der Antragsteller (bzw. seine Vorfahren, nötigenfalls bis zum 1. Weltkrieg zurück) die Staatsangehörigkeit erlangt hat und ob das damals korrekt war. Da kann es beispielsweise durch fehlende Personalpapiere und die Wirren in den Kriegs- und Nachkriegsjahren zu juristisch nicht zulässigen "Einbürgerungen" z. B. von Heimatvertriebenen gekommen sein. Dadurch kann die Aktenlage und somit die Eintragung im Personalausweis widerlegt werden. Dieses "Beweisniveau" ist aber nur in seltenen Fällen und nicht einmal bei Verbeamtungen immer erforderlich. 

Die Behauptungen, die du gelesen hast, werden von ziemlich abgedrehten Polit-Aktivisten verbreitet. Ziel war ursprünglich: Die juristische Legitimität der BRD zu bestreiten, um das deutsche Reich mit Grenzen und Verfassung von 1937, 1919 oder gar 1871 wiederherzustellen. Inzwischen fahren auf diesem Zug zunehmend auch Leute, die glauben, sie könnten sich so vor Steuern und Strafzetteln drücken oder politisch gesehen von jeder Staatlichkeit befreien.

Letzteres ist zwar etwas sympathischer als die ewiggestrigen Reichsideologen, aber das Hauptproblem dieser "Bewegung" bleiben ihre Argumentationsgrundlagen: Sinnentstellend falsch zitierte Gesetze, widersprüchliche Berufung auf Gesetze, völlig verdrehte Interpretationen von Gerichtsurteilen, Berufung auf frei erfundene Rechtsgrundsätze, und letztlich wird da auch einfach gelogen, dass sich die Balken biegen. Das wird einem schon deutlich, wenn man nur mal anfängt, die zitierten Gesetze im Original nachzulesen. Eine sehr gute Zusammenstellung dieser Theorien und ihrer Quellen gibt es als Online-Buch. Sehr empfehlenswert. Man weiß oft nicht, ob man den Kopf schütteln oder sich kaputtlachen soll.

http://www.sonnenstaatland.com/download/1558/ (PDF-Download)

Wenn man sich um einen Arbeitsplatz bemüht der mit dem Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft verknüpft ist. Dann muss man dieses Dokument den Bewerbungsunterlagen beifügen. Das wären z.B. Menschen mit hoheitlichen Aufgaben. Der Nachweis ist u.U. schwierig. Bei mir genügte die Abstammung durch das Familienbuch belegt von einem preußischen Beamten, da nach dem Landesgesetz nur Deutsche ein Beamter in Preußen sein konnte.

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird deutschen Staatsbürgern auf Antrag und nach Prüfung von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde (als solche fungiert meist das Standesamt oder die örtliche Ausländerbehörde) ausgestellt. Personen mit Wohnsitz im Ausland stellen ihren Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung, die den Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiterleitet, das für Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland die allein zuständige Behörde ist. Die Bearbeitungsgebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro (gemäß § 38 StAG

Quelle: Wiki

Der Personalausweis ist ein Identitätsnachweis und zudem ein Indiz dafür, dass der Inhaber die dort bescheinigte Staatsangehörigkeit besitzt. Einen Staatsangehörigkeitsausweis benötigt man nur in seltenen Fällen. Näheres findest du z.B. hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

Dass man Steuer- und Straffreiheit erlangt, wenn man einen derartigen Ausweis besitzt, ist völliger Unsinn. Leute, die so etwas behaupten haben eines völlig vergessen: Egal, welche Staatsangehörigkeit man hat, man unterliegt in jedem Fall den Gesetzen des Staats, in dem man sich aufhält.