Denkt ihr, in dubio pro reo sollte auch bei #metoo gelten?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

ja 82%
nein 18%

6 Antworten

ja

Das gilt für alles und jeden!!!

Wenn nicht, brauchen wir auch dies hier nicht mehr:

Gleichheitssatz – Wikipedia

Und natürlich muss Fehlverhalten bewiesen werden, sonst landen ganz viele Unschuldige auf der "Schussbahn".

ja

Ich verstehe die Frage nicht. Meinst du, dass Männer, die unter Verdacht stehen, Frauen missbraucht zu haben, im Zweifel an der Schuldfrage entlastet werden sollten oder nicht?

Natürlich. Das Strafrecht sollte genauso hier Anwendung finden.

Die Schuldfrage muss einwandfrei geklärt sein. Es passiert im Übrigen auch, dass Männer zu Unrecht beschuldigt wurden. Diese Männer müssen auch geschützt werden.

Davinian 
Fragesteller
 23.10.2022, 20:55

Genau meine Meinung!

1
ja

Es muss grundsätzlich immer gelten, denn darauf baut nun mal unser Rechtssystem auf. Das ist verständlicherweise nicht immer leicht. In der Realität gibt es aber immer den Unterschied zwischen juristischer Aufarbeitung und öffentlicher Aufarbeitung (vgl. Kachelmann).

ja

Natürlich, jeder ist als unschuldig zu behandeln solange das Gericht nicht vom Gegenteil überzeugt ist.

Gruß

Eragon

ja

Dieser wichtige Grundsatz, der dich davor bewahrt, zu unrecht bestraft zu werden, gilt in jedem Strafverfahren. Kaum auszudenken, wenn du ins Gefängnis musst, obwohl es keine stichhaltigen Beweise gibt.