Deckenhöhe in NRW ?

1 Antwort

Mindestraumhöhe ist Ländersache, findest du in der Landesbauordnung der Länder.

In NRW liegt sie bei 2,40 m. 

Gemessen wird ab Oberkante Fußboden bis Unterkante Decke.

Ein Auszug
Verwaltungsvorschrift zur Bauordnung NRW: "Das Mindestmaß der lichten Höhe von 2,40 m kann bei ... Aufenthaltsräumen im Einzelfall unterschritten werden (§ 73, Abweichungen), wenn wegen der Benutzung keine Bedenken bestehen.

Bedenken wegen der Benutzung bestehen nicht:

a) bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen; hier ist im Allgemeinen eine lichte Höhe von 2,30 m vertretbar

b) im Dachraum und im Kellergeschoss; hier erscheint eine Reduzierung der lichten Höhe auf 2,20 m im Allgemeinen vertretbar bei Kleinwohnungen (Appartements) und bei einzelnen Aufenthaltsräumen, die zu einer Wohnung in anderen Geschossen gehören

c) bei einzelnen Aufenthaltsräumen einer Wohnung.
Gegen eine Unterschreitung der lichten Höhe von 2,20 m bestehen im Hinblick auf die Benutzbarkeit vor allem wegen der Gesundheit Bedenken.

In den meisten Fällen liegt sie bei 2,50 m oder auch eben bei 2,40 m.

Es gibt auch Vorschriften, die bei 2,20 m anfangen und bei 2,50 m enden.

Für Aufenthaltsräume in kleinen Wohngebäuden sowie in Dachgeschossen gibt es Ausnahmen.