Darf unsere Hausverwaltung das Warmwasser abstellen, weli die Heizung erneuert wird?

3 Antworten

Ja, darf sie, wenn es rechtzeitig angekündigt wird. Ein Ausfall von einer Woche erscheint sehr lange. Normalerweise wird dann eine mobile Heizzentrale eingesetzt.

In jedem Fall steht den Mietern eine Mietminderung zu. Die kann bis zu 10% betragen, hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab. Auf jeden Fall muss eine Mietminderung vorher angekündigt werden. Denkt daran, dass der Vermieter der Vertragspartner ist und nicht die HV. Lasst Euch evt. vom lokalen Mieterverein beraten

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

GS2000  21.05.2024, 16:42

Eine Woche ist ohne Warmwasser ein Grund für ein Hotel; zu einer etwaigen Mietminderung dazu. Heute gibt es schöne, einfache Lösungen mit nur kurzen Unterbrechungen warmes Wasser zu haben. Oft erscheint es als probates Mittel gegen Bewohner...

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Ein Ausfall von Warmwasser während des Sommers wegen Reparaturarbeiten ist grundsätzlich hinzunehmen, aber es stellt sich die Frage inwieweit die Hausverwaltung auch die Interessen von sensiblen Haus Bewohnern die kleinen Kindern oder alten Leuten für Körperpflege kompensieren möchte

Anders kann sie die Heizung nicht erneuern.

Natürlich darf sie das Warmwasser vorübergehend abstellen, wenn die Heizung erneuert wird und dies vorher angekündigt wurde. Wie sonst sollte sie denn die Heizungserneuerung durchführen? Du kannst ja Wasser aufkochen, wenn du warmes Wasser benötigst.