Darf Paypal dem Jobcenter mitteilen ob bzw. wie viel Geld auf dem Konto eines Kunden ist?

5 Antworten

Ja, das Jobcenter ist tatsächlich berechtigt, sich einen Überblick über deine Vermögenswerte zu verschaffen, wenn du Leistungen beziehen willst. Da gehört Pay Pal auch dazu. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht, solltest du freiwillig angeben Inhaber einen PayPal Kontos zu sein. Das finden die anhand deiner Kontobewegungen auf dem Bankkonto sowieso raus.

Wenn das Jobcenter wissen will, ob du ein PP Konto hast und Umsätze sehen will, musst du dies Angeben und ggf auch Auszüge vorlegen.

Da seit 1 Monat kein PP mehr hast, gibst du an, du hast kein PayPal Konto.

Falls Du bereits im ALG 2 - Leistungsbezug bist, würde ich empfehlen, anzugeben, daß kein PP-Konto mehr existiert, da vor 1 Monat gekündigt. Informationen zu Umsätzen und Salden reichtest Du auf Wunsch gerne nach.

Falls Leistungen nur beantragt und noch nicht bewilligt sind, würde ich empfehlen, nur anzugeben, daß kein PP-Konto existiert.

Ja das darf PayPal. Da es ein Konto ist wo man Geld erhalten kann

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein Ausdruck deiner Übersicht bzw. der Mail der Accountschließung reicht.