Darf meine Mutter mir verbieten zu meinem Vater zu fahren?
Also erstmal ich bin 14 und wohne in der Nähe Berlin. Mein Vater wohnt in NRW. Meine Eltern haben das geteilte Sorgerecht.
Jz zu meiner Frage,
Also ich wollte jz am Freitag mit dem Zug zu meinem Vater fahren und bis Dienstag bleiben weil wir keine Schule haben. Mein Vater wäre damit einverstanden. Dann habe ich das halt so meiner Mutter gesagt und sie meint So "Nein du fährst nich zu meinem Vater mir ist das zu gefährlich wenn du alleine mit dem Zug fährst" und das macht sie jedes mal sie sucht immer einen Grund warum ich nich zu meinem Vater kann. Mein Vater hat das auch schon gemerkt das sie nich will das ich zu ihm fahre.
Darf meine Mutter mir eigentlich verbieten? Und sollte ich mich vielleicht mal beim Jugendamt melden wenn das so weiter geht?
3 Antworten
Nein, das kann Dir Deine Mutter nicht verbieten.
Es ist völlig normal, dass Teens in Deinem Alter zu ihrem Elternteil längere Strecken alleine mit dem Zug fahren. Das ist nicht gefährlicher als mit dem Bus zur Schule.
Du kannst Deine Mutter an ihre Pflicht erinnern, dass sie gesetzlich verpflichtet ist Dich zur Selbständigkeit zu erziehen und den Umgang zum anderen Elternteil zu fördern. Sie kommt dem nicht nach.
Du kannst Dich an das Jugendamt wenden und um Unterstützung bitten.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
Mit 6 oder 7 Jahren(weiß es nicht so genau) beginnst du ein Mitspracherecht zu erhalten, bei wem du leben willst und sowas halt. Also eigentlich darf sie das nicht.
jedoch
Wenn dein Vater ja unbedingt dich bei ihm haben will, könnte er dich auch abholen ?
Geteiltes Sorgerecht. Dann darfst du auch fahren! Fertig aus.