Darf meine Mutter mir die Tür aushängen?
Ja darf Sie das ?
3 Antworten
Wenn du über 18 bist hat sie "nichts zu sagen", aber wenn du minderjährig bist, bitte sie doch einfach darum. Denn schließlich möchtest du deine Privatsphäre haben. Nenne ein paar gute Argumente warum du sie eingehängt haben möchtest und dann sollte das schon passen.
Lg.
Was ist, wenn meine Eltern trotz Aufforderung und gelieferten Argumenten sich immer noch weigern sie einzuhängen?
Aber ich stimme Dir zu, dass hier dringend Redebedarf von beiden Seiten auf einem angemessenem Niveau besteht. 😉
Es gibt Kinder die haben nicht mal ein eigenes Zimmer. Haben die dann auch keine Privatsphäre ??? Ich meine nicht.
Es geht doch eher darum, dass die Mutter hier ein Privileg entzogen hat und das kommt gar nicht gut an. Bisher hat der FS ja noch nicht mal erzählt weshalb es so weit gekommen ist u die Version der Mutter kennen wir auch nicht. 😉
Das darf sie, irgendeine Handhabe muss sie ja gegen dich haben. Schlagen darf sie nicht und Worte nützen nichts.
Der Esel nennt sich immer zuerst......
Und das scheint hier das Problem zu sein. Wieso gibt sie Dir das Geburtstagsgeld nicht? Muss ja einen Grund haben.
Und weshalb die Tür ausgehängt ist, weißt Du garantiert auch ganz genau.
Ja, sie darf das. Es ist ihre Wohnung. Sie zahlt die Miete.
Entwürdigende Maßnahmen sind in Deutschland per Gesetz in der Erziehung verboten.
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
Wohl kaum. In der Gosse gibt's keine Türen. Die Mutter setzt ein klares Zeichen im Rahmen des Gesetzes und den Schützling ärgert es offensichtlich. Jetzt müsste er nur noch anfangen nachzudenken wieso es so weit gekommen ist und ob er nicht seinen Teil dazu beigetragen hat.
Ich weiß diese Antwort ist schon ziemlich alt, aber du scheinst dich ja ganz gut auszukennen. Ich habe das selbe Problem, also das mit der Tür. Ist es jetzt gesetzlich verboten? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Liebe Grüße! 😁
Verstehe ich das richtig ??? Eltern haben in ihrer eigenen Wohnung nichts zu sagen, wenn "das Kind" über 18 ist ???? Ich glaube das nicht. 😆