Darf man mit Einkaufswagen auf Bürgersteig fahren?
Weil mein Kollege meint es ist in Ordnung solange man Einkaufswagen zurück bringt
8 Antworten
Nein.
Darf man mit einem Einkaufswagen außerhalb des Supermarktgeländes fahren?
Wenn der Parkplatz eines Supermarkts überfüllt ist und man gezwungen ist, außerhalb des Geländes an einer Hauptstraße neben dem Gehweg zu parken, stellt sich die Frage, ob es rechtlich erlaubt ist, den Einkaufswagen dorthin zu schieben.
1. Eigentumsrecht und Diebstahl (§ 242 StGB)
Ein Einkaufswagen gehört rechtlich gesehen dem Supermarkt und ist somit eine fremde bewegliche Sache. Laut § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) wird Diebstahl folgendermaßen definiert:
"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Allerdings ist das kurzfristige Nutzen eines Einkaufswagens außerhalb des Supermarktgeländes, um die Einkäufe zum Auto zu bringen, kein Diebstahl, solange er nicht dauerhaft entwendet wird. Entscheidend ist die Absicht:
Wenn man den Einkaufswagen nach der Nutzung zurückbringt, fehlt die rechtswidrige Zueignungsabsicht, sodass kein Diebstahl vorliegt.
Falls der Wagen jedoch absichtlich mitgenommen und nicht zurückgegeben wird, könnte dies rechtlich als Diebstahl gewertet werden.
2. Regelungen durch AGB und Geschäftsordnung des Supermarkts
Supermärkte können in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder ihrer Hausordnung explizit festlegen, dass Einkaufswagen nicht außerhalb des Parkplatzgeländes genutzt werden dürfen. Falls eine solche Regel besteht, könnte der Supermarkt ein Hausverbot erteilen oder im Extremfall Schadensersatz fordern, wenn Einkaufswagen verlorengehen.
Falls der Supermarkt dies verhindern möchte, kann er folgende Maßnahmen ergreifen:
Einkaufswagen mit Pfandsystem (z. B. Münzen oder Chips) versehen, sodass Kunden motiviert sind, die Wagen zurückzubringen.
Automatische Blockiersysteme an Einkaufswagen installieren, die verhindern, dass sie das Gelände verlassen.
Schilder oder Hinweise aufstellen, die klar darauf hinweisen, dass die Nutzung außerhalb des Grundstücks untersagt ist.
3. Straßenverkehrsordnung (StVO) – Einkaufswagen sind keine Fahrzeuge
Ein Einkaufswagen gilt laut deutscher Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht als Fahrzeug. Das bedeutet:
Es gibt kein generelles Verbot, Einkaufswagen auf Gehwegen oder entlang einer Straße zu schieben.
Fußgänger dürfen ihn nutzen, solange keine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht.
Anders wäre es, wenn der Einkaufswagen auf Radwegen oder Fahrbahnen genutzt wird – dort könnte es zu einer Verkehrsbehinderung führen, die laut § 1 StVO untersagt ist.
4. Fazit – Ist es erlaubt, mit dem Einkaufswagen zum Auto außerhalb des Parkplatzes zu gehen?
Ja, grundsätzlich darf man einen Einkaufswagen über den Gehweg schieben, um ihn zum eigenen Auto zu bringen – selbst wenn dieses außerhalb des Supermarktparkplatzes an einer Hauptstraße geparkt ist.
Solange der Wagen zurückgebracht wird, liegt kein Diebstahl vor.
Supermärkte können dies jedoch durch ihre AGB oder Hausordnung verbieten.
Die Straßenverkehrsordnung erlaubt das Schieben des Einkaufswagens auf Gehwegen, da er kein Fahrzeug ist.
Wichtig:
Falls ein Supermarkt explizit darauf hinweist, dass Einkaufswagen nicht außerhalb des Geländes genutzt werden dürfen, sollte man sich daran halten, um mögliche Konsequenzen wie ein Hausverbot zu vermeiden.
Nein, den Einkaufswagen vom Grundstück (Das sind der unmittelbare Weg vor dem Supermarkt und ein eventuell vorhandener Parkplatz) zu entfernen ist in den meisten Fällen mindestens Unterschlagung, selbst wenn man die Absicht verfolgt, ihn später zurückzubringen. Mindestens ein Hausverbot seitens der Supermarktbetreiber kann im Fall einer Konfrontation erwartet werden.
In dem Augenblick in dem er entfernt wird, steht er anderen potentiellen Kunden nicht mehr zur Verfügung. Der Wagen ist für den Rahmen des Einkaufs gedacht. Beim Verlassen des Marktes hat man selbst für einen geeigneten Transport der Einkäufe zu sorgen. Deshalb werden inzwischen zunehmend mehr Einkaufswagen mit Wegfahrsperren ausgestattet. Sobald sie sich aus dem angedachten Bereich entfernen, blockieren die Räder.
Nein. Der bleibt auf dem Grundstück vom Supermarkt. Ansonsten ist das Diebstahl.
Die formal falscheste Antwort zur Definition eines "möglichen" Straftatbestandes bekam hier leider mal wieder die meisten Likes. :-(
bekam hier leider die meisten DH.
Ein Gehweg am Straßenrand kann entweder öffentlich oder privat sein. Falls er nicht gewidmet wurde, bleibt er Teil des Grundstücks und unterliegt den Regeln des Eigentümers. Falls die Stadt oder Gemeinde die Räumpflicht auf den Eigentümer überträgt, muss dieser sich um die Sicherheit kümmern, kann aber nicht automatisch eigene Regeln für die Nutzung aufstellen.
Ein Gehweg kann Teil eines privaten Grundstücks sein, wenn er nicht offiziell als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet wurde. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Straßenrecht.
§ 903 BGB regelt die Befugnisse des Eigentümers und besagt, dass der Eigentümer einer Sache, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen kann. Das bedeutet, dass ein Grundstückseigentümer grundsätzlich über sein Grundstück bestimmen kann, einschließlich eines Gehwegs, der sich darauf befindet.
Öffentliche Straßen und Gehwege müssen durch eine Widmung offiziell als öffentliche Verkehrsflächen festgelegt werden. Falls ein Gehweg nicht gewidmet wurde, bleibt er Privatbesitz und unterliegt den Regeln des Eigentümers.
Falls ein Gehweg privat ist, aber an eine öffentliche Straße grenzt, kann die Stadt oder Gemeinde dem Eigentümer bestimmte Pflichten auferlegen.
§ 823 BGB regelt die Verkehrssicherungspflicht und besagt, dass wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Das bedeutet, dass der Eigentümer eines privaten Gehwegs dafür sorgen muss, dass keine Gefahren entstehen, zum Beispiel durch Schnee, Eis oder Schäden am Gehweg.
Viele Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zur Gehwegreinigung und zum Winterdienst auf die angrenzenden Grundstückseigentümer. Diese Vorschriften sind in den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der Kommune festgelegt.
Typische Inhalte dieser Satzungen sind, dass der Eigentümer Schnee und Eis entfernen muss, damit Fußgänger sicher gehen können. Es gibt vorgeschriebene Zeiten für das Räumen und Streuen, meist zwischen sieben Uhr morgens und zwanzig Uhr abends. Falls sich der Eigentümer nicht an die Regeln hält und jemand auf dem nicht geräumten Gehweg stürzt, kann er haftbar gemacht werden.
Falls der Gehweg privates Eigentum ist, kann der Besitzer Regeln aufstellen, etwa Radfahren verbieten, E-Scooter oder andere Fahrzeuge untersagen oder den Zugang einschränken, zum Beispiel nur für Kunden.
Falls der Gehweg jedoch öffentlich gewidmet wurde, gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung und der Eigentümer kann keine eigenen Vorschriften machen.
Es gibt Beispiele aus deutschen Städten. In Berlin und Hamburg ist die Winterdienstpflicht auf die Grundstückseigentümer übertragen, die angrenzende Gehwege räumen und streuen müssen. In München sind private Eigentümer für Gehwege vor ihrem Grundstück verantwortlich, während die Stadt große öffentliche Flächen selbst reinigt. Besonders in kleineren Orten wird die Verantwortung für Gehwege oft vollständig auf die Eigentümer übertragen.
Ein öffentlicher Gehweg kann rechtlich teilweise noch zum Verantwortungsbereich des angrenzenden Grundstücks gehören. Das bedeutet, dass ein Supermarkt oder eine Privatperson für die Reinigung und Sicherheit sorgen muss, auch wenn der Gehweg offiziell öffentlich ist. Die genaue Regelung hängt von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ab und wird in der örtlichen Straßenreinigungssatzung festgelegt.
Nein.
Wo sehe ich was das Grundstück ist?