Darf man Land bzw. ein Grundstück einfach der Natur überlassen?

4 Antworten

Das sind sogenannte Sukzessionsflächen. Wobei verwildern hier nicht der richtige Ausdruck ist. Zunächst müsstest du die richtige Grundlage schaffen, in dem du regionale Saatmischungen ausbringst und die nicht heimischen Gewächse entfernst. zB.

Kaufen kannst du hierfür alles, außer Wald oder Bauplätze mit Bebauungspflicht. Eine Wiese wäre jedoch die beste Ausgangssituation.

Mit einfach nur wachsen lassen, tust du weder der Natur, noch deinen direkten Nachbarn einen Gefallen.

Sprich am besten mit einem Naturschutzverein in deiner Umgebung. Die Umsetzung eines solchen Projektes ist nicht mit nur kaufen, beendet. :-)

Auch Sukzession will ab und an gepflegt werden.

lesterb42  31.08.2019, 16:23
Kaufen kannst du hierfür alles, außer Wald

Warum kann ich keinen Wald kaufen?

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kabbes69  31.08.2019, 16:56
@lesterb42

Klar kann ich auch Wald kaufen und einfach dann nur noch die Verkehrssicherung übernehmen. Den Rest der Natur überlassen.

Ich denke nur, dass dies nicht die Intention des TE ist. Abholzen darf er seinen Wald nicht. Bei steigender Zahl von Baumschädlingen/-krankheiten würde ich auch einem Laie keinen Wald empfehlen.

Außerdem bin ich persönlich mehr der Freund von Blumenwiesen. :-)

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kabbes69  31.08.2019, 17:46
@lesterb42

hui, von dem Argument ist unsere Juristin vor kurzem zurück gerudert. (Sinneswandel innerhalb der letzten 2 Jahre, gleiche Juristin)

Laut ihrer Aussage hat sich hier der Tenor der Rechtssprechung gewandelt.

Zumindest ich (als Eigentümer juristische Person) musste diesbezüglich meine Pachtverträge ändern.

Ich habe ihr mal ungeprüft, geglaubt. Es muss ja einen Grund geben, warum sie bedeutend besser bezahlt wird, wie ich ;-)

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Einen Wald braucht man auch nicht zu kaufen, denke ich, es gehört ja schon/noch der Natur.

Pustekuchen. Wir haben in Deutschland vorwiegend Nutzwälder, die der Holzgewinnung dienen. Mit Natur hat das nur wenig zu tun.

Ansonsten kannst du in Deutschland verwildern lassen, was du möchtest. In Siedlungsgebieten sind ggf. Anliegerpflichten zu beachten (Straßenreinigung, Winterdienst).

Feli19  05.10.2021, 20:03

Geht das wirklich? Also bei uns in bawü bekommt man schnell ein Schreiben der Gemeinde, das Grundstück in Ordnung zu bringen

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lesterb42  06.10.2021, 07:55
@Feli19

Auf welcher Rechtsgrundlage? Wann ist ein naturnahes Grundstück "verwildert"?

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Nichts! Dagegen sprechen nicht nur nachrrechtliche Interessen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung