Darf man in Hörweite zum Wohngebiet Hühner und einen Hahn halten?

4 Antworten

Kommt drauf an, als was das Gebiet eingetragen ist, in dem das Grundstück mit den Hühnern liegt. In reinen Wohngebieten gelten weitaus strengere Regeln als in Gewerbemischgebieten oder Gewerbegebieten oder Gebieten mit landwirtschaftlicher Nutzung.

Entscheidend ist allein die Klassifizierung des Grundstücks mit den Hühnern, nicht was nebenan liegt.

Jain.

Der Besitzer muss eigentlich dafür sorgen, dass der Hahn in einem schallisolierten Stall ist, wenn er vor 6 schon Radau macht. Urteil: https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/vg-zur-naechtlichen-laermbelaestigung-durch-kraehen-eines-hahns_222_577644.html

Aber: Du musst dir wirklich überlegen, ob du dich wegen der einen Stunde morgens mit deinen Nachbarn anlegen willst. Oder erst mal den Herbst abwartest, ob es da nicht möglicherweise von selbst später wird.

Wie in einer anderen Antwort schon erwähnt kommt es auf das Gebiet an. Ist es geprägt von Landwirtschaft, fällt das Hahnengeschrei vor 6 Uhr morgens zwar unter Ruhestörung, ist aber zu dulden, da es dem Landschaftsbild entspricht

Bei uns (Stadtrand) sind es sogar zwei Gärten mit Hühnern. Man hört sie Gackern und ab und zu mal den Hahn. Stört aber keinen.