Darf man in Geschäften mit 5-Euro-Münzen bezahlen?
11 Antworten
Die deutschen 5-Euro-Münzen sind in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel (jedoch nicht in anderen Euro-Ländern).
Allerdings kann es sein, dass sie aus Unkenntnis nicht angenommen werden.
Sicherlich darf man das :
https://www.zeit.de/2015/45/gedenkmuenzen-euro-zahlungsmittel-wert-stimmts
Grundsätzlich gilt: Offizielle Euro-Münzen aus Deutschland sind hierzulande ein gesetzliches Zahlungsmittel. Angenommen werden müssen sie laut Münzgesetz bis zu einem Nennwert von 50 Euro. Pro Zahlung muss man aber nur Gedenkmünzen im Wert von maximal 200 Euro akzeptieren.
Es sind offizielle Zahlungsmittel. Da solche Münzen aber auch Sammlerobjekte sind, hast du mehr davon, wenn du sie verkaufst, denn du bekommst sicher mehr als nur 5 € dafür.
Wenn es sich um die deutschen 5-Euro-Münzen handelt, dann darf man das, denn die sind gesetzliches Zahlungsmittel wie die 10 und 20 Euro Münzen auch. Allerdings würde ich das nicht tun, denn der numismatische Wert (Sammlerwert) ist höher als der Nominalwert (in deinem Fall 5 Euro).
Da das Sammel- und Gedenkmünzen mit oft weit höherem Wert sind, wird das wohl kaum jemand tun.