Darf man hier auch parken?

KevinHP  03.03.2025, 15:59

Mich wundert, dass das Schild entgegen der Fahrtrichtung aufgestellt wurde. Steht es auch auf der rechten Straßenseite? Vielleicht teilst du mal den Link zu StreetView.

antwortaufrage 
Beitragsersteller
 03.03.2025, 16:02

steht auch rechts, jup. Warte

strasse heißt: haedge str

3 Antworten

Danke für den Straßennamen.

Bild zum Beitrag

Es gibt einen Unterschied zwischen dem normalen (runden) Halt- bzw. Parkverbot und der Verbotszone (wie hier). In einer Zone gilt das Parkverbot auf allen öffentlichen Flächen, also auf allen Fahrbahnen, Seitenstreifen und anderen Plätzen, die zum Parken geeignet wären.

In der StVO steht zu diesem Zeichen:

Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.

Beim normalen Parkverbot heißt es:

Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.

Den Unterschied muss man natürlich erst mal kennen. Von daher berechtigte Frage. 😀

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
 - (Auto, Straßenverkehrsordnung)

antwortaufrage 
Beitragsersteller
 03.03.2025, 17:55

Danke, Kevin

bei einer 30er Zone, wird es ja aufgehoben. Diese Parkverbot Zone allerdings hat kein Aufhebungszeichen. Die anlaufenden Straßen haben nur ein normales Parkverbot Schild und es gibt da wieder Parkbuchten😫?

KevinHP  04.03.2025, 05:50
@antwortaufrage

Hier wird die Zone aufgehoben, oder hier in der Gegenrichtung.

Ich bin jetzt nicht alles "abgefahren", aber diese Stelle ist zumindest richtig beschildert.

Meines Wissens nach gilt das auch für die Parkbuchten.

Die Parkbuchten existieren jedoch, da das Parkverbot lediglich werktags 7-9 Uhr, sowie 15-19 Uhr gilt. Die meiste Zeit also ist parken ganz normal erlaubt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist eingeschränktes Halteverbot.