Darf man etwas wieder zurück stehlen?
Hallo, ich hätte eine Frage zu einem Diebstahl.
Meine Oma hat letztens einen Pferdesattel verkauft und daraufhin von dem Laden ihr Geld nicht erhalten. Als Sie danach nochmal gefragt hat, wo denn das Geld bleiben würde, meinte der Verkäufer (der den Sattel abgekauft hatte ohne zu bezahlen) das er diesen bereits verkauft hätte und meine Oma daraufhin kein Geld bekommt, da sie es nicht beweisen kann, das es ihr Sattel ist. (Obwohl sie das Zertifikat dafür noch hat).
Jetzt hatte ich überlegt persönlich dorthin zu fahren und auch einfach einen Sattel zu Klauen (Das ist ein großer Laden der seit Jahren so ein Scam-Betrieb führt).
Den Sattel gibt es übrigens noch (der Verkäufer hatte nämlich gelogen). Dieser ist noch auf der Website zu finden.
Plan:
Ich würde als erstes nach dem Sattel fragen (den von meiner Oma) und sobald er mir ihn gibt einfach weg gehen und den Sattel wieder „zurück klauen“
Ist das nun erlaubt oder nicht ?
Vielen Dank falls mir jemand dabei helfen kann.
Warum ueberlaesst man Ware ohne Bezahlung?
Hab ich mich auch schon gefragt. Aber jetzt ist es leider schon zu spät. Deswegen hatte ich auch die Frage gestellt.
3 Antworten
Da Oma das Zertifikat fuer den Sattel noch hat, wuerde ich mir einen eleganten Weg ueberlegen, den Sattel unbezahlt aus dem Laden zu holen. Dann soll der Ladenbesitzer doch bitte mal erklaeren, warum Oma das Zertifikat fuer "seinen" Sattel hat. Wenn er dann mit dem Kauf um die Ecke kommt, moechte er doch bitte eine Quittung vorweisen. Vllt. sollte man ihm mal die Steuerfahnung ins Haus schicken:)).
Alternativ koenntet ihr diesen Menschen auch wegen Betruges bei der Polizei anzeigen und Herausgabe des Sattels verlangen. Waere zumindest legaler.
Vielen Dank für die Antwort. Ich werde das so meiner Oma weiterleiten. Schönen Abend noch 😊🫶🏻
Nein, das ist natürlich nicht erlaubt. Das ist Selbstjustiz.
Entweder hätte Deine Oma gleich Bargeld kassieren können, als sie den Sattel weggegeben hatte oder es gibt einen Kaufvertrag, nach dem der Betrag noch überwiesen werden muss.
Im ersteren Fall ist Deine Oma selbst schuld. Im zweiten Fall kann Deine Oma das Geld einklagen.
Sag doch mal, ob es einen Kaufvertrag gibt! Wenn ja, dann lass Deine Oma um Herausgabe bitten.
Ja es gibt einen Kaufvertrag, woraufhin der Verkäufer aber meinte das es ihm egal währe. Könnte man dann die Polizei rufen ?
Nein - was soll die Polizei tun?
Wie gesagt: Deine Oma kann den Betrag anmahnen. Wenn sie sich mit dem Thema "Verkauf" nicht auskennt, sollte sie auch keine Verträge machen.
Meine Oma war beispielsweise schon einmal persönlich da, woraufhin der Verkäufer dann nur meinte das er ja keinen Sattel mehr hätte (da er ihn im anscheinen) schon verkauft habe. Danach wurde sie nach draußen begleitet von Sicherheitspersonal.
Auf dem Kaufvertrag steht halt nur sein Name und alle weiteren Daten der Firma. Könnte ja im Endeffekt jeder was er will da draufschreiben.
Nein. Es gibt Eigentumsrecht und Besitzrecht. Auch ein Dieb der fremdes Gut besitzt hat ein bestimmtes Recht.
Solang du dich als Eigentümer ausweisen kannst solltest du das der Polizei überlassen und nicht selbst machen.
Die Polizei macht leider nichts dagegen. Wir haben jetzt schon mehrfach angerufen und sogar einen Anwalt eingeschaltet. Aber die meinen nur das unwichtig sei und es sein lassen soll.
Wie hoch ist denn der Streitwert also der Wert dieses Sattels?
Nadas ist schon was. Verstehe nicht warum das als unwichtig abgetan wird. In dem Fall würd ichs auch machen.
Aber es ist ja immer noch ihr Sattel. Rechtlich gesehen hat der Verkauf ja nie stattgefunden. Maximal die Übernahme würde ich sagen.