Darf man etwas wieder zurück stehlen?

Easygoing775  12.02.2025, 01:49

Warum ueberlaesst man Ware ohne Bezahlung?

SpinningMonkey 
Beitragsersteller
 12.02.2025, 01:54

Hab ich mich auch schon gefragt. Aber jetzt ist es leider schon zu spät. Deswegen hatte ich auch die Frage gestellt.

3 Antworten

Da Oma das Zertifikat fuer den Sattel noch hat, wuerde ich mir einen eleganten Weg ueberlegen, den Sattel unbezahlt aus dem Laden zu holen. Dann soll der Ladenbesitzer doch bitte mal erklaeren, warum Oma das Zertifikat fuer "seinen" Sattel hat. Wenn er dann mit dem Kauf um die Ecke kommt, moechte er doch bitte eine Quittung vorweisen. Vllt. sollte man ihm mal die Steuerfahnung ins Haus schicken:)).

Alternativ koenntet ihr diesen Menschen auch wegen Betruges bei der Polizei anzeigen und Herausgabe des Sattels verlangen. Waere zumindest legaler.


SpinningMonkey 
Beitragsersteller
 12.02.2025, 02:04

Vielen Dank für die Antwort. Ich werde das so meiner Oma weiterleiten. Schönen Abend noch 😊🫶🏻

Nein, das ist natürlich nicht erlaubt. Das ist Selbstjustiz.

Entweder hätte Deine Oma gleich Bargeld kassieren können, als sie den Sattel weggegeben hatte oder es gibt einen Kaufvertrag, nach dem der Betrag noch überwiesen werden muss.

Im ersteren Fall ist Deine Oma selbst schuld. Im zweiten Fall kann Deine Oma das Geld einklagen.


SpinningMonkey 
Beitragsersteller
 12.02.2025, 01:31

Aber es ist ja immer noch ihr Sattel. Rechtlich gesehen hat der Verkauf ja nie stattgefunden. Maximal die Übernahme würde ich sagen.

AriZona04  12.02.2025, 01:33
@SpinningMonkey

Sag doch mal, ob es einen Kaufvertrag gibt! Wenn ja, dann lass Deine Oma um Herausgabe bitten.

SpinningMonkey 
Beitragsersteller
 12.02.2025, 01:35
@AriZona04

Ja es gibt einen Kaufvertrag, woraufhin der Verkäufer aber meinte das es ihm egal währe. Könnte man dann die Polizei rufen ?

AriZona04  12.02.2025, 01:36
@SpinningMonkey

Nein - was soll die Polizei tun?

Wie gesagt: Deine Oma kann den Betrag anmahnen. Wenn sie sich mit dem Thema "Verkauf" nicht auskennt, sollte sie auch keine Verträge machen.

SpinningMonkey 
Beitragsersteller
 12.02.2025, 01:37
@AriZona04

Meine Oma war beispielsweise schon einmal persönlich da, woraufhin der Verkäufer dann nur meinte das er ja keinen Sattel mehr hätte (da er ihn im anscheinen) schon verkauft habe. Danach wurde sie nach draußen begleitet von Sicherheitspersonal.

SpinningMonkey 
Beitragsersteller
 12.02.2025, 01:39
@AriZona04

Auf dem Kaufvertrag steht halt nur sein Name und alle weiteren Daten der Firma. Könnte ja im Endeffekt jeder was er will da draufschreiben.

Nein. Es gibt Eigentumsrecht und Besitzrecht. Auch ein Dieb der fremdes Gut besitzt hat ein bestimmtes Recht.

Solang du dich als Eigentümer ausweisen kannst solltest du das der Polizei überlassen und nicht selbst machen.


SpinningMonkey 
Beitragsersteller
 12.02.2025, 22:32

Die Polizei macht leider nichts dagegen. Wir haben jetzt schon mehrfach angerufen und sogar einen Anwalt eingeschaltet. Aber die meinen nur das unwichtig sei und es sein lassen soll.

GrumpyDan  13.02.2025, 05:31
@SpinningMonkey

Nadas ist schon was. Verstehe nicht warum das als unwichtig abgetan wird. In dem Fall würd ichs auch machen.