Darf man einen Einkaufswagen mit in die Tram nehmen?

9 Antworten

Ich bin vor 20 Jahren mal mit dem Einkaufswagen Straßenbahn gefahren, als ich bei Aldi einen neuen Computer gekauft hatte. Da hatte ich allerdings vorher den Filialleiter gefragt, ob ich den Einkaufswagen für eine halbe Stunde "entführen" kann, und ich wusste aufgrund der Tageszeit und der Strecke, dass in der Bahn viel Platz sein würde. Unter diesen Bedingungen ging das also.

Übrigens: Es ist schon ulkig genug, mit einem Computer im Einkaufswagen Straßenbahn zu fahren. Noch seltsamer allerdings ist es, mit dem leeren Einkaufswagen in der Bahn zurückzufahren ...

Erstens hast Du ihn gar nicht so weit mitzunehmen, das ist letztlich Diebstahl.

Zweitens ist er zu sperrig für die Tram.

Doppeltes NEIN

Logischerweise ( im Prinzip ) nicht - denn mit diesem darfst Du schon das Gelände des Supermarktes / Discounters nicht verlassen. Eine genaue Vorschrift diesbezüglich wird es allerdings in den Richtlinien der verschiedenen Verkehrbetriebe kaum geben.

Einen Hackenporsche sicherlich.^^

Wenn Du den Einkaufswagen besitzen würdest,nicht vom Supermarktgelände mitgehen lassen hast,würde das darauf ankommen,ob Du durch die Tür kommst und ob andere Fahrgäste behindert würden.Aber das müsste der Fahrer sehen,und dann entscheiden.

Nicht wirklich.

Die Mitnahme des Einkaufswagens wäre im Übrigen strafbar, denn sie sind Eigentum des Supermarktes.