Darf man ein minderjährige gegen den Willen fotografieren?
Ich bin 12 Jahre alt und trank mit meinen Kollegen Karamalz. Dann kamen 3 Frauen fotografierten uns und sagten,dass wir es lassen sollen.
Dürfen sie uns fotografieren?
7 Antworten
Diese Rechtschreibung....Ich habe deinen Text bearbeiten lassen. Die Personen sind übrigens nicht deine Kollegen (du arbeitest noch nicht), sondern deine Freunde oder Bekannte.
Nein, dürfen sie nicht.
Ja, dürfen sie - wenn Ihr nicht gerade betrunken in der Ecke gehangen habt.
Veröffentlichen dürfen sie die Bilder aber nicht:
Nein. Das ist Verletzung der Privatsphäre und gefährdet den Datenschutz. Im Generellen, egal ib minerjährig oder Erwachsen, darf man ohne Erlaubnis der Person keine Bilder machen, geschweige denn veröffentlichen. Wenn ihr die Frauen kanntet bittet diese sie zu löschen, ansonsten könntet ihr sie anklagen… aber ich denke solange ihr nicht komplett n4kt wart, ist es nicht mehr so wichtig.
Soweit ich weiss ist es erlaubt, wenn eine Person unbeabsichtigt auf dem Bild zu sehen ist. Die Frauen haben aber gezielt Bilder gemacht und trotz Bitte es zu lassen nicht aufgehört. Das ist doch strafbar oder etwa nicht?!
https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
Dort steht über das Fotografieren nix, nur über die Veröffentlichung!
Dann wurde mir das falsch beigebracht, denke trotzdem, dass man es nicht machen darf, bzw sollte.
Ich muss gestehen, dass mir dazu der Antrieb fehlt. Neben der Aussage meiner Frau (zugegebenermaßen im Vorbeigehen) bin ich allerdings sicher eine juristische Abhandlung explizit zu diesem Thema gesehen zu haben mit dem Fazit - explizit Person ohne Zustimmung darf nicht fotografiert werden, die gleiche Person zufällig mit auf dem Bild bei eigentlich anderem Hauptmotiv geht klar.
Also, hier eine Erörterung von RA Solmecke. Sein Fazit, Aufnahmen, auf denen eine Person so zu erkennen ist, dass das Bild nicht veröffentlicht werden darf, darf i.A. auch eher ohne Zustimmung gar nicht angefertigt werden - unter Betrachtung jeder Einzelsituation mit vereinzelt möglichen Ausnahmen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Bitte gerne mal lesen, vor allem die genannten Situationen!
(keine davon - die das fotografieren verbieten würden - scheint mir hier zutreffend)
Nur zu beweiszwecken, als beweis für die Polizei.
Habt ihr also Karamalz getrunken war es verboten.
Habt ihr Bier getrunken, war es als beweis für die polizei.
Jedoch denke ich dass sie euch nicht anzeigen. Denke es war entweder um es freundinnen zu zeigen wie krass die heutige jugend ist, dass so junge schon bier trinken.
Wenn du weist wo du die damen findest (wenn du gesehen hast in welchen hauseingang sie gingen zb) dann kannst du sie suchen (im haus fragen ob hier eine der 3 damen (beschreiben) wohnt. und wenn ja klingeln und sagen sie soll das foto vor deinen augen löschen.
... haben die frauen das haus vor dem ihr standet fotografiert, war es in ordnung. Wenn ihr nicht im fokus wart sondern eben einfach klein vorm hauseingang oder so.
Man darf niemanden gegen seinen Willen fotografieren. Recht am Bild!
Das Fotografieren von Personen im öffentlichen Raum ist prinzipiell(!) zulässig und nur in Ausnahmen verboten.
Eine Veröffentlichung(!) ist - ohne Zustimmung der Abgebildeten bzw. deren Sorgeberechtigten verboten.
Leider geistert immer noch eine unzutreffende "Meinung" zu diesem Thema rum!