Darf man bei einer Zusammenfassung seine eigene Meinung reinbringen?
Wir mussten bei unserer Deutsch Schularbeit eine Zusammenfassung schreiben. Unsere Lehrerin hat uns Punkte abgezogen, weil wir unsere eigene Meinung in den Schluss geschrieben haben. Darauf haben wir im Internet nachgeschaut, wie man tatsächlich eine Zusammenfassung schreibt. Dort steht, dass man im Schluss seine Meinung einbringen darf.
Wir haben sie gefragt und sie hat gemeint, dass alle Lehrer in unserer Schule keine Meinung in einer Zusammenfassung akzeptieren und es den Schülern auch so beigebracht wird. Wir können uns aber stark daran erinnern, dass wir das mit unserer alten Lehrerin anders gelernt haben. Viele Leute aus unserer Klasse haben deswegen eine schlechtere Note bekommen.
Wir wollen deshalb nun wissen ob eine Schule einfach eigene Regeln für eine Textsorte erfinden kann, oder ob die Punktabzüge überhaupt nicht gerechtfertigt sind.
3 Antworten
Hallo,
der Punktabzug ist berechtigt.
Unter folgenden Links findest du Tipps zu Zusammenfassungen/Inhaltangaben:
https://www.inhaltsangabe.de/anleitungen/inhaltsangabe/
inhaltsangabe.de/schreiben/tipps/ (Wie schreibt man eine Inhaltsangabe? - Inhaltsangaben schreiben)
Danach werden Inhaltsangaben stets in der Gegenwartsform (Präsens) geschrieben.
- Falsch: „Werther war ein junger Mann …“
- Richtig „Werther ist ein junger Mann …“
Beginne mit der TATZE:
- Titel
- Autor
- Textart
- Zusammenfassender Satz
- Erscheinungsjahr (so bekannt)
Folgendes gehört nicht in eine Zusammenfassung/Inhaltsangabe:
- Nebensächliche Einzelheiten
- Sprachliche Ausschmückungen
- Beispiele
- Zitate
- Direkte Rede
- Deine persönliche Meinung
- Analysen und Interpretationen
https://www.youtube.com/watch?v=GGd3TnsRzzs
AstridDerPu
Du sollst eine Zusammenfassung scbreiben nicht eine Interpretation.
Deine Lehrerin hat Recht.
Hallo,
also zumindest in Österreich gibt es im Unterricht zwei sehr ähnliche Textsorten: Die Zusammenfassung und die Inhaltsangabe. Der Unterschied ist, dass die Zusammenfassung keinen Schluss besitzt, die Inhaltsangabe schon. Im Schluss der Inhaltsangabe kann man (auch je nach Operatoren) die Absicht des Autors oder eine eigene Meinung anführen.
Dahingehend hatte die Lehrerin recht.
(Im Hauptteil hat eine eigene Meinung auch bei der Inhaltsangabe nichts verloren. Aber ihr habt sie ja in den Schluss geschrieben.)
Du kannst das auch im Internet nachlesen, z.B. bei https://www.superprof.at/blog/deutsch-matura-textsorten/
Die Antwort kommt vielleicht für dich jetzt etwas spät, aber vielleicht hilft es ja noch wem anderen. :-)