Darf man bei einer Zusammenfassung seine eigene Meinung reinbringen?

3 Antworten

Hallo,

der Punktabzug ist berechtigt.

Unter folgenden Links findest du Tipps zu Zusammenfassungen/Inhaltangaben:

https://www.inhaltsangabe.de/anleitungen/inhaltsangabe/

inhaltsangabe.de/schreiben/tipps/ (Wie schreibt man eine Inhaltsangabe? - Inhaltsangaben schreiben)

Danach werden Inhaltsangaben stets in der Gegenwartsform (Präsens) geschrieben.

 - Falsch: „Werther war ein junger Mann …“

 - Richtig „Werther ist ein junger Mann …“

Beginne mit der TATZE:

 - Titel

 - Autor

 - Textart

 - Zusammenfassender Satz

 - Erscheinungsjahr (so bekannt)

Folgendes gehört nicht in eine Zusammenfassung/Inhaltsangabe:

 - Nebensächliche Einzelheiten

 - Sprachliche Ausschmückungen

 - Beispiele

 - Zitate

 - Direkte Rede

 - Deine persönliche Meinung

 - Analysen und Interpretationen 

https://www.youtube.com/watch?v=GGd3TnsRzzs

AstridDerPu

Du sollst eine Zusammenfassung scbreiben nicht eine Interpretation.

Deine Lehrerin hat Recht.

Hallo,

also zumindest in Österreich gibt es im Unterricht zwei sehr ähnliche Textsorten: Die Zusammenfassung und die Inhaltsangabe. Der Unterschied ist, dass die Zusammenfassung keinen Schluss besitzt, die Inhaltsangabe schon. Im Schluss der Inhaltsangabe kann man (auch je nach Operatoren) die Absicht des Autors oder eine eigene Meinung anführen.

Dahingehend hatte die Lehrerin recht.

(Im Hauptteil hat eine eigene Meinung auch bei der Inhaltsangabe nichts verloren. Aber ihr habt sie ja in den Schluss geschrieben.)

Du kannst das auch im Internet nachlesen, z.B. bei https://www.superprof.at/blog/deutsch-matura-textsorten/

Die Antwort kommt vielleicht für dich jetzt etwas spät, aber vielleicht hilft es ja noch wem anderen. :-)