Darf man Ausländer raus sagen oder ist das Volksverhetzung?

2 Antworten

Grundsätzlich muss jeder Fall einzeln gesehen werden. Auch ähnliche Fälle können durch ein Gericht anders beurteilt werden. Eine Richtung gibt es aber schon:

Auszug:

Ähnliche Vorkommnisse bei einer Silvesterfeier zur Jahrtausendwende am 31.12.1999 haben ein strafrechtliches Nachspiel gehabt. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte 2001 einen solchen Fall für die Parole "Ausländer raus" zu entscheiden gehabt. Damit hob es ein Urteil des Amtsgerichts Guben auf, das keine Volksverhetzung erkannt hatte. Ob die strafrechtlichen Voraussetzungen nach Lage des Sylter Einzelfalls erfüllt sind, müssen weitere Prüfungen der Staatsanwaltschaft ergeben.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sylt-pony-video-volksverhetzung-strafbarkeit-deutschland-auslaender/

ABER auch:

Das Bundesverfassungsgericht ist bei der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) in seiner Meinungsfreiheitsjudikatur deutlich restriktiver. Es geht für die Parole "Ausländer raus" nur beim Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde aus. Diese Umstände müssen jetzt über die kurze Videosequenz hinaus durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden ermittelt werden, denn ein Anfangsverdacht besteht.

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