Darf in in Kita übernachten am Wochenende?

2 Antworten

Wer solche Fragen stellt, sollte nicht mit Schutzbefohlenen arbeiten, finde ich. Aber gut: aus welchem Grund möchtest Du dort übernachten?


mood123 
Beitragsersteller
 28.11.2024, 12:17

Ja sei du mal leise, wie du aussiehst solltest lieber du mal nicht mit meinen Klienten arbeiten. Bist eh arbeitslos.

Du arbeitest dort? Frag doch mal die Leitung der Kita. Und lass dir dort dann auch genau erklären "warum das nicht geht".

Hier die grobe Kurzfassung:

  • Es ist ein Dienstleistungsbetrieb, ein Arbeitsplatz. Dieser ist nicht zum "wohnen" oder "mal einfach so übernachten" ausgelegt.
  • Der Träger des Kindergartens würde es nicht erlauben wenn einer der Mitarbeiter dort ein Mal oder hin und wieder "einfach so" übernachten wollen würde. Denn da spielt die Versicherung auch nicht mit. Was, wenn dort über Nacht eingebrochen wird oder ein Feuer ausbricht und auf das Gebäude übergreift? Was, wenn du umknickst und dir den Schädel an einer Tischkante anhaust? ... und so weiter.

Einzige Ausnahme: Wenn die baldigen Schulkinder ihren Abschlussfeiertag plus Übernachtung in der Kindergarteneinrichtung haben. Aber das gilt dann für die Erzieher als Arbeitszeit. Alles ist dafür geregelt.

Nur - privat - einfach so dort übernachten, das geht eben nicht.


mood123 
Beitragsersteller
 28.11.2024, 12:18

Ist das strafbar wenn man da übernachtet mal ein Tag?

Rockige  28.11.2024, 13:36
@mood123

Ja sicherlich. Mal angenommen man fragt ob man im Kindergartengebäude einfach mal eine Nacht übernachten darf (einfach so, es steht grade kein "Abschlussfest mit anschließender Übernachtung für die baldigen Schulkinder" an und man hilft dort mit) - dann wird das abgelehnt durch die Leitung und durch den Träger der Einrichtung.

Würde man dann trotzdem dort übernachten, hätte das Folgen. Denn dann handelt es sich um eine private Nutzung abseits der Arbeitszeit/ abseits der Öffnungszeiten.

Wie gesagt, da spielt die Versicherung des Kindergartens nicht mit - falls der Person (die sich unrechtmäßig auf dem Kindergartengelände/ im Gebäude über Nacht aufhält) irgendwas passiert, ist sie nicht versichert über ihren Arbeitgeber.

Der Mitarbeiter, der dort "einfach so auf eigene Faust übernachtet obwohl er gesagt bekam das geht nicht.... oder der es einfach so macht ohne mit dem Arbeitgeber vorab darüber zu sprechen", wird - sobald es rauskommt - mindestens ne Standpauke bekommen. Möglicherweise ne Abmahnung oder riskiert direkt den Job.