Darf ich wenn ich arbeitssuchend gemeldet bin, in den Urlaub?
Meine Ausbildung endet am Tag der mündlich Prüfung, diese ist wahrscheinlich am 25.06.2015. danach muss ich mich ja arbeitssuchend melden da ich bis jetzt noch nichts Neues habe. Ich fliege aber am 06.07.15-15.07.15 in den Urlaub. Darf ich das überhaupt? Kann mir das Amt den Urlaub verbieten? Muss ich denen das melden? Ich kann mich in der Zeit ja nicht bewerben und auch keine Vorstellungsgespräche führen. Mache mir grade ernsthafte Sorgen um meinen Urlaub..den habe ich schon im Dezember letzten Jahres gebucht, da wusste ich ja nicht, dass ich keine Arbeitsstelle finde und mich arbeitssuchend melden muss
7 Antworten
danach muss ich mich ja arbeitssuchend melden
Nein. Du musst dich nicht DANACH arbeitssuchend melden. Sondern 3 Monate vorher. Sonst gehen dir evtl. Bezüge flöten.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitsuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses.
Normalerweise stehen dir pro Jahr 21 Tage Ortsabwesenheit zu,aber in der Regel nach Arbeitslosmeldung in den ersten 3 Monaten nicht,wenn du aber diesen Urlaub schon länger gebucht und auch schon bezahlt hast,sollte hier eine Ausnahme erfolgen können !
Deshalb solltest du das bei deiner Arbeit suchend / Arbeitslos Meldung gleich ansprechen und dementsprechende Nachweise vorlegen.
Hallo , du hättest dich sofort arbeitsuchend melden müssen.Nun ist es anders gelaufen. Spiele beim JobCenter mit offenen Karten und zwar umgehend.Erkläre das du es nicht wußtest. "Urlaub" steht dir zu aber du brauchst eine Genehmigung. Gruß Braunschopf
Darfst du. Du solltest dem Amt aber Bescheid sagen (nimmst du irgendwelche Gelder vom Amt in Anspruch)? Wenn ja, dann musst du ihnen Bescheid geben.
Natürlich darfst Du. Musst es aber dem Amt vorher mitteilen. Deine Leistungsansprüche sind dadurch in keinster Weise eingeschränkt.