Darf ich Vertrags gerät verkaufen?

4 Antworten

Darf ich Vertrags gerät verkaufen?

Das kommt auf die vertragliche Regelung an. Meist steht im Kleingedruckten, dass das Gerät bis zur vollständigen Abzahlung der Bank oder dem Dienstleister (O2) gehört. In dem Fall darfst du es nicht verkaufen, weil es nicht dir gehört. Erst wenn du die offenen Kosten beglichen hast dürftest du es verkaufen.

Sinnvoller wäre es vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und es einfach zurück zu geben.

Du kannst das Gerät verkaufen, (sofern nicht anders in den AGB's von O2 festgelegt, die mir grad nicht zur Hand liegen).

Solltest aber sicherstellen, dass du über genug Geld verfügst um dass Gerät auszuzahlen. Ansonsten wäre es Sinnvoller das Gerät zu behalten, denn hast du nicht genug Geld kannst du das ganze wieder zurückgeben, nach dem Verkauf nicht. Wenn das Gerät bereits ausbezahlt ist, ist es dein Eigentum, und dann kannst du es natürlich verkaufen.

Erkläre innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware Deinen Widerruf vom Vertrag, dann wird alles rückabgewickelt.

miezepussi  22.10.2023, 13:39

Das geht nur bei Online Verträgen (und Haustürgeschäften). Sollte der Vertrag im stationären Handel abgeschlossen worden sein, gibts kein Widerrufsrecht.

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Hallo Mariegast2001,

ich vermute, du hast den Vertrag mit dem iPad über Sparhandy abgeschlossen, oder?

Dann informiere dich bitte bei Sparhandy, wie es mit dem iPad ist. Denn von dort hast du das Gerät zugeschickt bekommen.

Viele Grüße

Rebekka H.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom