Darf ich einen Dönerladenbesitzer anzeigen?

13 Antworten

Ja, du darfst ihn anzeigen. Lohnt sich aber nicht, weil er dich auch anzeigen darf.

Als ich gesagt hatte, zum "Mitnehmen" hat er den Döner in Alufolie verpackt, somit konnte ich den Inhalt des Produktes erst zuhause einsehen. 

Äh nein. Du hättest die Alufolie öffnen können und nachsehen. Macht man so, wenn man etwas kauft.

Jetzt die Frage, darf ich diesen Mann anzeigen, weil er meinen Döner falsch belegt hat.

Weswegen willst du ihn denn anzeigen? Wegen Betrug sicher nicht - denn du hattest ja die Möglichkeit, gleich vor Ort die Beschaffenheit der bestellten Ware anzuschauen. Dass du das nicht gemacht hast, ist nicht die Schuld des Dönerverkäufers.

Ist bisschen so, wie im Supermarkt das Wechselgeld einzuschieben und erst zu Hause nachzuzählen um dann zu jammern "Der Kassierer hat falsch rausgegeben".

Alex

Du darfst den Dönermann anzeigen, aber das ist sinnlos.

Also lasse das lieber und suche Dir einen anderen Dönerladen.

Du kannst bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft immer nur einen konkreten Straftatbestand anzeigen, z. B. Betrug. Ob und in welchem Umfang Ermittlungen aufgenommen werden, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Sie kann die Polizei als Ermittlungsbehörde mit der Prüfung beauftragen.

Im Fall deines Döners könnte eine Anzeige auf Betrug lauten – sie wird allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt, denn:

Für Betrug muss ein Vorsatz nachgewiesen werden, also die absichtliche Täuschung über eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft. Diesen Vorsatz wird man dem Verkäufer eines Dönerladens in der Regel nicht nachweisen können. Deshalb wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen (mangels hinreichenden Tatverdachts).

Wichtig:

Eine Strafanzeige bringt dir niemals dein Geld zurück – und auch keinen neuen Döner.

Was du zivilrechtlich tun kannst:

Du hast einen Döner gekauft. Wenn dieser eine oder mehrere zugesicherte Eigenschaften nicht hatte, handelt es sich möglicherweise um eine mangelhafte Leistung nach BGB.

In diesem Fall stehen dir folgende Gewährleistungsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu:

  1. Nacherfüllung
  2. Du kannst verlangen, dass dir ein mangelfreier Döner geliefert wird (Nachbesserung).
  3. Rücktritt (Wandlung) oder Minderung
  4. Wenn eine Nachbesserung verweigert wird oder fehlschlägt, kannst du entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

Aber Achtung:

Wenn deine Forderung unverhältnismäßig ist (z. B. Rückerstattung bei einem fast vollständig verzehrten Döner), kann der Verkäufer dir eine alternative Kompensation anbieten.

Verweigert er jede Form der Nacherfüllung, kannst du deine Ansprüche zivilrechtlich einklagen.

Hinweis:

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Es handelt sich lediglich um eine persönliche Einschätzung der rechtlichen Situation, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit im Einzelfall.