darf ich die 112 wählen?
hallo
meine frage, in einer unterführung zu einem Bahnhof gibt es eine tür beschriftet mit "BMZ" und "ELEKTRISCHER betriebsraum". aus der tür/dem Raum ist ganz schwach ein typischer Rauchmelder allarm zu hören wie man ihn aus einer Schule kennt, es riecht nicht Rauch oder Hitze Entwicklung oder ähnliches. darf man in einem solchen nicht Notfall die NOTrufnummer wählen?
update, habe 112 gewählt und gleich gesagt kein Notfall, die Situation geschildert und das gespräch kurz gehalten damit die Leitung frei wird. man hat sich bedankt und gesagt sie schicken ein raus der sich das ansieht. 10 Minuten später zwei Mann mit LF sind ohne Blaulicht angerückt und verbringen schon 15 Minuten im keller
4 Antworten
Alles richtig gemacht.
Du hattest in der Situation nicht die Möglichkeit, die Situation weiter zu überprüfen bzw. ein tatsächliches Feuer zu verifizieren.
Nichts zu machen. wäre aber falsch gewesen - denn wenn es tatsächlich gebrannt haben sollte, dann wäre der Schaden umso größer gewesen, je länger sich der Notruf verzögert hätte - und damit wäre ggfs. auch eine Gefahr für andere Menschen einher gegangen.
Am Notuf hast Du die Situation bestmöglich geschildert und der erfahrene Disponent hat es dann in der Hand zu entscheiden, was er daraus macht.
In diesem Fall hat auch der gut reagiert, indem er in der Nähe befindliche Kräfte "ohne Eile" zur Überprüfung der Situation alarmiert hat.
Eine andere Möglichkeit wäre evtl. noch gewesen, die Bundespolizei zu informieren. Zumindest dann, wenn es dort vor Ort eine Wache der Bundespolizei gibt, was vor allem bei größeren Bahnhöfen häufig der Fall ist. Die hätten dann auch die Lage erkunden und ggfs. über weitere Maßnahmen entscheiden können. Aber wie gesagt muss es die dann vor Ort auch geben - und man muss dann auch wissen, wo man die findet.
Also, wie gesagt: Alles richtig gemacht.
Nein, bei einem schwachen Alarm ohne Rauch oder Gefahr ruf besser das Bahnpersonal oder die Störungsstelle der Bahn. Die 112 ist nur für akute Notfälle wie Brände oder Unfälle gedacht.
Jein.
Das kann man machen, wenn es dort Bahnpersonal gibt. Gerade bei kleineren Bahnhöfen/Haltestellen ist das aber oft nicht der Fall. Bzw. bei einer Unterführung ist man ggfs. auch weit von de Gleisen, Notrufsäulen usw. entfernt.
Ist soweit schon alles richtig gewesen. Dem 112-Disponenten die Lage geschildert, der kann dann alles weitere nach eigenem Ermessen entscheiden. Hat er hier auch gut gemacht, indem er erst einmal, aber zeitnah, einige wenige Käfte zur Erkundung entsendet hat.
Die Nummer finden Sie an Notrufsäulen, Infotafeln am Bahnhof oder über die DB-App.
Oder die allgemeine service Hotline : 030 2970
Jo in Berlin?! Und wenn ich gerade in Saarbrücken bin? Wenn das kein Notfall ist dann können die weiterleiten
Ja, wenn es Fehlalarm sein sollte, kriegst du keine Schuld, weil du den Notfuf nicht missbraucht hast.
Ja, melden kannst du es. Ob die hingehen oder weiterleiten, müssen die entscheiden
Und woher hat man die Nummer?