Darf ich das?

6 Antworten

Naja das Problem ist das die Leute deine Absichten nicht kennen. Sei es nun Halloween oder nicht. Du kannst also auch damit rechnen das jemand die Polizei einschaltet. Versuche diesen Spaß etwas zu mäßigen.

Klar kannst Du das. Weiß zwar nicht was eine "Kättensäge" ist, aber auch mit einer Kettensäge könntest Du das machen.

Aber diese Menschen könnten in angenommener Notwehr etwas überreagieren oder Dich im Rahmen des Paragraphen https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html", schlicht festhalten. Auch die Polizei könnte sich bemüßigt sehen, das zu unterbinden.

Probleme (und Kosten) blieben dann bei Dir. Also lass das.

Das könnte als Nötigung interpretiert werden. Lass das.

erstmal

https://polizei.nrw/artikel/halloween-vorsicht-bei-horrorclowns

In Großbritannien ist das Erschrecken von Passanten strafbar. In Deutschland ist dies grundsätzlich nicht der Fall, jedoch wird von Ordnungs- und Justizbehörden aus den Wirkungen oft auf eine strafbare Handlung geschlossen.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über die Horror-Clowns. "Wir werden da deshalb auch nichts durchgehen lassen und jeden Fall konsequent verfolgen sowie entsprechend ahnden." Horror-Clowns sind alles andere als witzig und selbst wenn den Opfern nichts passiert, kann die Tat schon als strafbare Bedrohung durchgehen. "Und auch hierfür kann der demaskierte Clown schon bis zu einem Jahr im Gefängnis landen", sagt Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD).

ich hoffe das reicht. Viel Spaß

Ähh nein, dass ist definitiv too much - dazu kommt das Halloween in Deutschland keine Tradition hat unbd viele Leute mit der Nummer nichts anfangen können. Wenn mich jemand auf offener Stasse mit der Kettensäge angeht, würde ich ihn mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln stoppen ...