Darf ich das?
Hai!
Ich hab vor kurzem einen Short gepostet der über anime Character geht (Yuji,Megumi,Nobara - JUJUTSUKAISEN) ich hab das video veröffentlicht und alles war okay, ich habe keine Warnungen bekommen das dies Uhrheberrechtlich vielleicht geschützt ist usw. Trotzdem bin ich mir da nicht ganz so sicher ob das erlaubt ist. Kann mich da jemand aufklären was ich tun kann damit ich keine strafe bezahlen muss im falle eines Falles ?
4 Antworten
Ich hab die bilder [sic] von der Serie rausgeschnitten [sic] und editiert
Dies stellt grundsätzlich erst einmal eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn der Rechteinhaber dir dies nicht durch Lizenz gestattet hat oder ein gesetzlich erlaubter Nutzen vorliegt.
Bezüglich einem gesetzlich erlaubten Nutzen könnte man hier prüfen, ob das Zitatrecht anwendbar ist; hierfür müssen die verwendeten Ausschnitte aus dem Ursprungswerk aber für den Inhalt notwendig sein und es muss sich konkret auf diese bezogen werden (§ 51 I 1 UrhG). Einfach nur zur Verschönerung fremde Werke zu übernehmen, ist nicht zulässig. Darüber hinaus bist du beim Zitieren selbstverständlich auch verpflichtet, korrekte Quellenangaben (§ 63 UrhG) zu machen.
was ich tun kann damit ich keine strafe bezahlen muss
Wenn du Rechtswidrig handelst musst du im Zweifel keine Strafe bezahlen, sondern kannst mit einer Abmahnung rechnen. In Anspruch genommen werden kannst du auf Unterlassen sowie ggf. die Zahlung von Schadensersatz.
Damit die Nutzung legal erfolgt, muss wie bereits gesagt ein gesetzlich erlaubter Nutzen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, benötigst du eine Lizenz des Urhebers – und dies selbstverständlich im Voraus und nicht etwa erst nach der Veröffentlichung des neuen Werkes.
LG
Ich hab die bilder von der Serie rausgeschnitten und editiert.
Darfst Du ohne Erlaubnis grundsätzlich nicht.
Darf man eigentlich nicht wegen Urheberrecht, aber das machen viele auch auf tiktok, ich denke nicht dass es jz so schlimm isz
Kommt darauf an ob das im Einzelfall unter das Zitatrecht fällt. Grundsätzlich sind Figuren urheberrechtlich geschützt, wenn diese Schöpfungshöhe erreichen.
ich habe keine Warnungen bekommen das dies Uhrheberrechtlich vielleicht geschützt ist
Das sagt gar Nichts.