Darf ich damit Mofa/Roller fahren?

3 Antworten

§5 FeV:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) oder ein Kraftfahrzeug, das den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b entspricht, führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass er

1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat und

2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.

Beides hast du in einer Prüfung nachgewiesen, somit sind die Voraussetzungen von §5 FeV vollumfänglich erfüllt.

Demzufolge kommt auch Tatbestandsnr 205000 aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog nicht in Frage, da es dort ebenfalls nur heißt: "Sie führten ein Mofa/geschwindigkeitsbeschränktes Kraftfahrzeug, obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben."

Die erforderliche Prüfung hast du abgelegt, die 20€ sparst du dir also.

Du bist zwar berechtigt, ein Mofa zu führen, musst allerdings auch eine Prüfbescheinigung mitführen.

Was somit übrig bleibt, wäre Tatbestandsnr 205100:

Sie führten beim Führen eines Mofas/geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeuges die Prüfbescheinigung oder den Führerschein nicht mit

Die Folge wären 10€ Verwarngeld.

Mofa fahren darfst du nur, wenn du deine Mofa-Prüfbescheinigung bei dir hast. Da das nicht der Fall ist, darfst du auch nicht fahren.

Hier musst du warten, bis die Bescheinigung per Post ankommt.

Das sind nur deine Prüfungsergebnisse. Das ist kein gültiges Dokument, welches deine Befähigung zum Führen eines Fahrzeuges bescheinigt.

Sofern du nichts anderes bekommen hast, musst du auf den Führerschein warten, bis du fahren darfst.
Fährst du ohne Führerschein, wird es teuer und als Fahranfänger ist das nicht empfehlenswert.

migebuff  14.07.2020, 17:23

Welcher Führerschein wäre denn als Nachweis einer Fahrerlaubnis bei seinem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug erforderlich und wie teuer wäre das denn deiner Meinung nach?

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itsNik  14.07.2020, 17:31
@migebuff

„Wer aber ohne Rollerführerschein auf einem Moped erwischt wird, fährt ohne Fahrerlaubnis und muss mit Strafen rechnen. Das gilt auch, wenn man im Rahmen des Modellprojekts "Moped mit 15" bereits einen Führerschein mit 15 Jahren erworben hat, aber vor dem 16. Geburtstag in einem Bundesland fährt, das nicht am Projekt teilnimmt. Je nach Vorbelastung kann beim Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg.“ (Quelle: https://www.autobild.de/artikel/rollerfuehrerschein-14377781.html)

Dass man in Deutschland ohne Fahrerlaubnis ein motorisiertes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf, wäre mir neu.

Ein Prüfergebnis mit den Fehlerpunkten drauf, dürfte wohl kaum als Nachweis genügen, die Bescheinigung, die per Post kommt wohl eher.

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migebuff  14.07.2020, 17:32
@itsNik

Weder existiert ein "Rollerführerschein", noch geht es hier um ein Moped.

Dass man in Deutschland ohne Fahrerlaubnis ein motorisiertes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf, wäre mir neu.

Dann antworte bitte nicht auf Rechtsfragen zu dem Thema.

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