Darf ich als 40 jähriger mit einer 14 jährigen rum vögeln?
9 Antworten
Völlig davon ab, dass ihr absolut nie auf Augenhöhe sein werdet, ist es rechtlich ok, wenn auch sehr grenzwertig.
Du musst damit rechnen, dass es zu Problemen kommt, wenn ihre Familie dagegen ist und sie die Minderjährige dazu bringen, dich anzuzeigen. Beachte hier bitte folgendes: §182 besagt, dass es keinen finanziellen Vorteil für die Kurze geben darf.
Damit ist nicht zwingend Geld gemeint. Allein schon die Kugel Eis, die du bezahlt hast, kann von der STA so ausgelegt werden, eine Einladung ins Kino erst recht und dann sitzt du in den meisten Fällen auch irgendwann vorm Richter. Hinzu kommt, dass du davon ausgehen kannst, dass ihr Handy überprüft und euer Chatverlauf untersucht wird. Sind dort Bilder von ihr, die jugendpornographisch sind (da reichen auch schon Posingbilder in Unterwäsche), bekommst du unangekündigt sehr unerfreulichen Besuch... was das bedeutet, kannst du dir denken!
Fazit: rechtlich erstmal ja, darfst du, moralisch und aus den möglichen Folgen heraus, auf keinen Fall! Warte, bis sie mindestens 16 ist, natürlich besser bis 18 und vor allem: such dir ggf. Hilfe, wenn du generell auf dieses Alter stehst, das ist nicht wirklich gesund.
Rein vom Gesetz her ja, außer es treten so 2-3 bestimmte Dinge ein.
Moralisch eher nein
Ja. Es darf lediglich kein Geld fließen, kein Abhängigkeitsverhältnis bestehen, keine Zwangslagen oder die mangelnde sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit ausgenutzt werden.
Solange kein Abhängigkeitsverhältnis besteht, kannst du (leider!) ungestraft deinem Trieb nachgehen.
Gesellschaftlich betrachtet ist das unterste Schublade und als Vater würde ich dir in die Nüsse treten!
Nennt sich Affekthandlung und somit verminderte Schuldigkeit ; - )
Ob das auch noch als Affekt gilt, wenn es mehr als 2 Tritte wären? Fragen über Fragen..
Man darf es in D. Gewisse ausnahmen gibt's, die kann man nachlesen.
Ein durchaus verständlicher Wunsch.. Problem ist nur, dass du dann die Anzeige wegen KV bekommst, aber das wäre wahrscheinlich noch zu verschmerzen ;)