Darf er das?
Darf ein Lehrer ein Überraschungstest schreiben, über ein Thema, was noch nicht im Unterricht behandelt wurde???
Genau das ist in Philosophie passiert. Wir sind ganz wo anderes und er kommt so mit überraschungstest <n, das Thema hatten wir aber nicht
13 Stimmen
7 Antworten
Hi Lisa!,
nein finde niemals
LG
Er darf es, wenn der Test nur zur Überprüfung des gegenwertigen Kenntnisstandes dient und nicht bewertet wird.
LG von Manfred
Jein. Natürlich darf ein Lehrer kein Fachwissen abfragen, dass noch nicht behandelt wurde.
Gerade in Philosophie sind verschiedene Dinge eben kein Fachwissen, von daher kann ich es mir durchaus vorstellen, dass ein Lehrer ein Thema mit einem Test eröffnet um zu sehen, wie ihr an ein Problem herangeht und zum Beispiel euren Standpunkt zu einem Thema begründen könnt. Ich meine man kann gerade in philosophischen Sachen und höheren Klassen durchaus erwarten, dass sich Schüler fehlendes Fachwissen durch logisches Denken und Begründen ihres Standpunktes bei der Antwort auf eine Aufgabe ersetzen. Natürlich muss da der Bewertungsmaßstab angepasst werden, fehlendes Fachwissen darf dann natürlich nicht negativ bewertet werden, wenn man eine anderweitig plausible Antwort gegeben hat (dürfte eigentlich generell nicht!)
All diese Umstände kann ich hier nicht einschätzen, deshalb kein eindeutiges Ja oder Nein. Habt ihr denn den Test überhaupt schon zurück bekommen und wisst, wie er bewertet wurde?
Gerade in Philosophie sollte man eine gewisse Flexibilität verlangen können. Ob die Benotung so sein sollte, wie bei einem normalen Test, steht auf einem anderen Blatt.
Nein das darf er definitiv nicht.
Geh zum Direktor und erklär ihm das. Am besten nimmst du noch ein paar Mitschüler mit die es bestätigen können.
Es geht in die zeugnisnote! Tests zählen bei uns als mündliche Beiträge, also 60%