Darf eine Pflegerin die eine Todkranke Patientin in den Tod begleitet hat, unmittelbar nach dem Tod der Patientin eine Bezieheung mit dem Witwer eingehen?"?

10 Antworten

Der Witwer ist nicht ihr Patient. Natürlich darf sie.

Es gibt kein Gesetz, das das verbieten würde, also ja.

Dürfen ist relativ. Ob das sinnvoll wäre, wäre eine andere Sache.

Es gibt keine Paragraphen oder Gesetze, die eine Beziehung so kurz nach dem Tod verbieten.

Rein rechtlich darf sie das natürlich. Wer sollte ihr das auch verbieten wollen?

Es gibt kein gesetzliches Verbot. Ich glaube auch nicht, dass es arbeitsrechtliche Konsequenzen hätte.