Darf eine Lehrperson den SuS eine Frisur vorschreiben während des Unterrichts im Klassenraum?
Hallo,
SuS, die längere Haare haben, wird von einer Lehrperson empfohlen, einen Pferdeschwanz im Klassenraum zu tragen. SuS, die dieser Empfehlung nicht nachkommen, werden vor der gesamten Klasse getadelt und genötigt, bis sie sich letztendlich einen Pferdeschwanz binden. Es geht nicht um den Sport- oder Kunstunterricht sondern um den Unterricht im Klassenraum.
Wie ist die Gesetzeslage dazu? Welche Möglichkeiten haben Eltern, wenn auf Beschwerden nicht mehr reagiert wird?
3 Antworten
Wenn es keine Schulordnung gibt welche das vorschreibt muss Niemand die Haare zusammen binden.
Entsprechend können Schüler sich weigern und Eltern sich beschweren sollte ihr Kind deshalb unpassend behandelt werden.
Bei uns war das nur in Chemie vorgeschrieben und im Hauswirtschaftsunterricht.
Das fällt unter das Grundgesetz Artikel 2 Absatz 1. Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Heißt Jeder darf selbst über seine Optik entscheiden.
Im Rahmen gewisser Regeln.
Also wenn jetzt in der Schulordnung gewisse Dinge vorgeschrieben wären zb.
Aber das sind sie bei euch ja nicht. Und abgesehen von Privatschulen kenne ich auch keine Schulen welche ihren Schülern eine engeren Rahmen in ihrer Optik vorschreiben.
Auch ich sehe keine für die Eltern, denn noch vergeben die Lehrkräfte ja die Noten.
Und eine Lehrkraft, die etwas dürfen darf, wird es nicht geben, aufgrund der Spielregeln hat die zu müssen, ist aber nicht neu.
Nun, für den normalen Unterricht erschließt sich mir der Sinn nicht. Außer die Haare sind so lang, dass sie ggf. auf dem Tisch liegen oder andere belästigen/stören.
Das solltest du mit deinen Eltern besprechen, diese können dann ggf. beim Elterngespräch dieses Thema aufgreifen.
In der Schulordnung steht dazu nichts. Alle anderen Lehrkräfte an dieser Schule haben mit langen Haaren, die offen getragen werden (meines Kenntnisstandes) kein Problem. Es gibt schon einige Beschwerden von Eltern und es gab auch schon ein Gespräch zwischen Eltern, Lehrkraft und Schulleitung. Danach wurde das anfänglich ausgesprochene Verbot in eine Empfehlung umformuliert.
Mich würde die gesetzliche Lage dazu interessieren.