Darf eine Krankenschwester im Flugzeug Medikamente verteilen?

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Nach deutschem Recht unterliegen Medikamente grundsätzlich dem Arztvorbehalt. Das heißt, nur Ärzte dürfen entscheiden, welches Medikament ein Patient wann und in welcher Dosierung bekommt. Die Ausführung dieser Entscheidung kann der Arzt an eine geeignete nicht-ärztliche Person delegieren. Im Krankenhaus sind das die Krankenpfleger und bei Privatpersonen meist der Patient selbst.

Einer Krankenpflegefachkraft kann man aufgrund ihrer Ausbildung auch kompliziertere Medikamentengaben delegieren, wie z.B. über eine Infusion. Das ist letztendlich der Punkt, an dem die medizinische Ausbildung einen Unterschied macht. Der Laie bekommt halt sozusagen nur das Pillenschlucken zustande.

So, wenn es nun also im Flugzeug einen Patienten gäbe, dem ein Arzt kompliziertere Medikamente als Pillen oder Asthmasprays verordnet hat, dann kann eine ausgebildete Krankenschwester im Gegensatz zur normalen Flugbegleiterin geeignet sein, diese Medikamente zu verabreichen. Nur: dieser Fall wird vermutlich im Flugzeug nicht auftreten. Entweder es fehlt am verschreibenden Arzt oder an entsprechenden Medikamenten. Denn letztendlich: Warum sollte ein Flugzeug Medikamente mitführen, die kein normales Besatzungsmitglied anwenden kann?

Was es abseits vom Arztvorbehalt noch gibt, ist der rechtfertigende Notstand. Wenn in einer Notsituation nur dieses eine Medikament hilft, die helfende Person die Anwendung dieses Medikaments beherrscht und es eben keinen Arzt gibt, dann kommt man als Nicht-Arzt rechtlich unbeschadet aus der Geschichte heraus, dieses Medikament zu verabreichen. Aber auch hier wieder: Wenn es im Flugzeug Notfallmedikamente für Krampfanfälle oder Herzstillstände gibt (ich weiß es nicht), wird das normale Bordpersonal deren Anwendung auch gelernt haben und sie dementsprechend auch anwenden dürfen. Es wäre ja sinnlos, das Zeug mitzuschleppen und dann kann es niemand anwenden.

Modellbauheini  12.01.2021, 06:22

Sehr schon und korrekt erklärt.

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