Darf ein Rechtsanwalt das?
Der mit der Lösung eines Problems Beauftragter RA ist nicht mehr zuständig. Die Beziehung wurde beendet. Darf der Anwalt Jahre später trotzdem noch Schreiben des gegnerischen Anwalts entgegen nehmen und einfach an mich weiterleiten?
2 Antworten
habe recherchiert kurz
ein Rechtsanwalt darf in der Regel nur im Rahmen eines bestehenden Mandats und mit ausdrücklicher Vollmacht für einen Mandanten handeln. Wenn das Mandat beendet ist, darf er keine Korrespondenz mehr im Namen des Mandanten entgegennehmen oder weiterleiten, es sei denn, es gibt eine spezifische Vereinbarung oder eine erneute Vollmacht.
Es ist jedoch zu beachten, dass es in bestimmten Ausnahmefällen oder bei vertraglichen Regelungen anders sein könnte, aber grundsätzlich gilt: Ohne ein aktives Mandat oder eine Vereinbarung ist eine solche Handlung unzulässig.
Bewusst Zustellungen entgegennehmen darf er ohne Vollmacht nicht, allerdings kann er sich schlecht dagegen wehren, wenn jemand anderes ein Schreiben direkt an ihn adressiert, zumindest auf postalischem Weg. Ist die Zustellung nicht ordnungsgemäß erfolgt (bspw. bei Zustellung via beA / eBO an RA mit erloschenem Mandat), kann dieser die Abgabe eines Empfangsbekenntnisses verweigern und die Gegenseite hierauf hinweisen (§ 14 BORA).
Wird allerdings ein Schreiben postalisch zugestellt und ist direkt an den RA adressiert, kann dieser das Ganze auch entweder nur an die Gegenseite zurücksenden oder aber an dich weiterleiten. Bei Kündigung des Mandats sollte man über diese Eventualität möglichst bereits gesprochen haben.
Letztlich ist auch § 87 ZPO zu berücksichtigen. In einem Anwaltsprozess muss (§ 87 I ZPO), in einem Parteienprozess kann (§ 87 II ZPO) der RA weiterhin Zustellungen rechtswirksam entgegennehmen, auch wenn die Vollmacht erloschen ist, solange noch kein neuer RA benannt wurde.
LG