Darf ein Lehrer alle Hauptfächer in einer Klasse gleichzeitig unterrichten?

2 Antworten

Falls es sich beim M-Zug um eine Klasse aus dem bayerischen Schulsystem handelt, ist das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) gültig. Mir sind aus dieser Rechtsgrundlage keine Vorschriften bekannt, die eine solche Konstellation nicht erlauben würden.

Mir wäre leider auch keine Rechtsgrundlage in dieser Hinsicht bekannt, zumal in der Grundschule in allen mir bekannten Bundesländern ja genau das Fakt ist (also dass ein Lehrer ziemlich alle Fächer abdeckt).

Ich weiß natürlich nicht, wie lange euer Schuljahr noch läuft, noch ob sich dann im nächsten Schuljahr an den zugeteilten Lehrern etwas ändert, aber vielleicht ja doch. Ich drücke die Daumen.