Darf ein Kontrolleur eine Schülermonatskarte einziehen?
Die Tochter meiner Freundin wurde neulich im Zug kontrolliert. Sie ist 15 Jahre alt. Da ihre Schülermonatskarte am Wochenende nicht gilt, hatte sie sich eine normale Karte aus dem Automaten gekauft. Sie hatte jedoch eine Kinder-Fahrkarte gekauft, die nur bis 14 Jahre gilt.
Sie hatte dem Kontrolleur gegen über behauptet, dass sie erst 14 sei, der Kontrolleur glaubte dies nicht und drohte die Polizei hinzu zu ziehen. Nachdem der Schwindel zugegeben wurde, hat der Kontrolleur eine Strafe ausgestellt und die Schülermonatskarte eingezogen, die jedoch völlig in Ordnung war. Es sind keine weiteren Informationen über den Kontrolleur vorhanden.
War das Handeln des Kontrolleurs rechtens?
Welche Möglichkeiten gibt es noch dagegen vor zu gehen?
4 Antworten
Hätte sie "aus versehen" eine Kinderfahrkarte gekauft käme nur eine Vertragsstrafe von 60€ infrage.
Durch die falsche Altersangabe hat sie jedoch eine Straftat begangen: Betrug.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Warum die Schülerkarte sichergestellt wurde weiss ich nicht, evtl zur Beweissicherung /Personalienfeststellung, möglicherweise auch unberechtigt.
Sie hat sicher einen Nachlösezettel bekommen, da steht alles weitere drauf.
Wenn ich's richtig verstanden habe hat die Tochter deiner Freundin ein Ticket für 6-14 jährige gekauft. Daraufhin kam der Kontrolleur und hat ihr Schülermonatskarte eingezogen eingezogen, da sie 15 ist und sie vorher behauptet hat 14 zu sein.
Da frage ich mich: wie kam der Kontrolleur an die Schülermonatskarte? Die Kinderfahrkarte hat ja keinen Bezug zur Schülermonatskarte. Die hat sie ja gekauft, um am Wochenende zu fahren. Die braucht ja die Schülermonatskarte nicht dazu vorzeigen.
Aber er dürfte eigentlich nur die Kinderfahrkarte einziehen wegen Manipulation. Er hat die Monatskarte wahrscheinlich auch mitgenommen, damit sie aus ihren Fehlern lernt. Normalerweise nimmt man nur die Kinderfahrkarte mit.
Welche Möglichkeiten gibt es noch dagegen vor zu gehen?
Beschwerden bei DB Regio, Fernverkehr
Kontakt oder Kundendialog suchen und dort anrufen oder schreiben. Aber viel Erfolg wirst du wahrscheinlich nicht haben.
Hi,
Ich gehe nicht davon aus das es rechtens ist, da sie ja nichts mit der karte gemacht hat sondern mit der gekauften ich glaube eher das da ein bußgeld gegeben werden sollte aber da zu dem kontrulleur keine infos sind würde ich die mal fragen was denn mit der karte ist da sie die ja für sie schule braucht
Lg
Irgendwas stimmt an der Sache nicht oder es fehlen anderweitige Infos in Deiner Frage.
Deinen Angaben zufolge hat die Tochter das Monststicketbja gar nicht benutzt. Wie bitte kommt dann der Kontrolletti an das Monatsticket heran?
Das falsch gekaufte und benutzte Kinderticket hätte vom Kontrolletti zur Beweissicherung eingezogen werden dürfen.