Darf ein Kontrolleur eine Schülermonatskarte einziehen?

4 Antworten

Hätte sie "aus versehen" eine Kinderfahrkarte gekauft käme nur eine Vertragsstrafe von 60€ infrage.

Durch die falsche Altersangabe hat sie jedoch eine Straftat begangen: Betrug.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Warum die Schülerkarte sichergestellt wurde weiss ich nicht, evtl zur Beweissicherung /Personalienfeststellung, möglicherweise auch unberechtigt.

Sie hat sicher einen Nachlösezettel bekommen, da steht alles weitere drauf.

Wenn ich's richtig verstanden habe hat die Tochter deiner Freundin ein Ticket für 6-14 jährige gekauft. Daraufhin kam der Kontrolleur und hat ihr Schülermonatskarte eingezogen eingezogen, da sie 15 ist und sie vorher behauptet hat 14 zu sein.

Da frage ich mich: wie kam der Kontrolleur an die Schülermonatskarte? Die Kinderfahrkarte hat ja keinen Bezug zur Schülermonatskarte. Die hat sie ja gekauft, um am Wochenende zu fahren. Die braucht ja die Schülermonatskarte nicht dazu vorzeigen.

Aber er dürfte eigentlich nur die Kinderfahrkarte einziehen wegen Manipulation. Er hat die Monatskarte wahrscheinlich auch mitgenommen, damit sie aus ihren Fehlern lernt. Normalerweise nimmt man nur die Kinderfahrkarte mit.

Welche Möglichkeiten gibt es noch dagegen vor zu gehen?

Beschwerden bei DB Regio, Fernverkehr

Kontakt oder Kundendialog suchen und dort anrufen oder schreiben. Aber viel Erfolg wirst du wahrscheinlich nicht haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi,

Ich gehe nicht davon aus das es rechtens ist, da sie ja nichts mit der karte gemacht hat sondern mit der gekauften ich glaube eher das da ein bußgeld gegeben werden sollte aber da zu dem kontrulleur keine infos sind würde ich die mal fragen was denn mit der karte ist da sie die ja für sie schule braucht

Lg

Irgendwas stimmt an der Sache nicht oder es fehlen anderweitige Infos in Deiner Frage.

Deinen Angaben zufolge hat die Tochter das Monststicketbja gar nicht benutzt. Wie bitte kommt dann der Kontrolletti an das Monatsticket heran?

Das falsch gekaufte und benutzte Kinderticket hätte vom Kontrolletti zur Beweissicherung eingezogen werden dürfen.