Darf ein Arbeitnehmer einfach in eine andere Filiale versetzt werden?
Es stand zwar fest, dass eine Kollegin die Aufgabe als Assistenzkraft abgeben wollte und weniger arbeiten. Eine andere Mitarbeiterin , wurde darauf hin einfach in eine andere Filiale versetzt. Diese Filiale liegt aber weiter vom Wohnort entfernt, so dass es umständlicher ist dort hin zu fahren und der Heimweg ist auch länger (1,5 Stunden).
Darf ein Vorgesetzter einfach entscheiden, dass die Person in eine andere Filiale arbeiten muss?
Es gibt auch keinen BR, der etwas zugestimmt hätte.
Als erstes stellt sich die Frage: Gibt es dazu eine Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag?
Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts.
4 Antworten
Wenn im Arbeitsvertrag kein Arbeitsplatz festgeschrieben wurde, kann der AG bestimmen, wo der AN zu arbeiten hat - es sei denn, dies wäre für den AN nicht zumutbar, weil z.B. die Fahrzeit zu lang ist. Allerdings können selbst Fahrzeiten von 1-2 Stunden (einfach) als zumutbar angesehen werden.
Es geht dabei um eine Teilzeitkraft.
Normalerweise darf man nicht ohne Weiteres in eine andere Filiale versetzt werden. Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag zum Arbeitsort steht.
Ist ein konkreter Arbeitsort genannt, darf der Arbeitgeber keine Versetzung an einen anderen Ort ohne Zustimmung vornehmen. Steht im Arbeitsvertrag, dass der Einsatz an verschiedenen Standorten möglich ist, kann der Arbeitgeber das allerdings anordnen.
Dabei muss er aber das "billige Ermessen" berücksichtigen. Also er muss die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen, wie in dem Fall die deutlich längere Anfahrtszeit. Eine tägliche Pendelzeit von insgesamt 3 Stunden (habe ich so verstanden) hat gute Chancen, als unzumutbar argumentiert zu werden.
Und wenn es einen Betriebsrat gibt, muss dieser bei Versetzungen sowieso in jedem Fall beteiligt werden. Sonst macht das die Versetzung in der Regel ohnehin unwirksam.
Dazu bedarf es einer Änderungskündigung bzw. Umsetzungsvereinbarung, bei der der Betriebsrat auch noch ein Wörtchen mitzureden hat.
Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts.
Dann darf der AG das.
Von der Entfernung steht nichts in der Frage, also lautet die Gesetzliche Antwort: Ja.
Und in Zukunft, schreibe deine eigenen Antworten.
GF ist weder dein Beruf, noch dein Leben. Es ist ein Laienforum!
Von der Entfernung steht nichts in der Frage
Ähm... doch... aus der Frage:
Diese Filiale liegt aber weiter vom Wohnort entfernt, so dass es umständlicher ist dort hin zu fahren und der Heimweg ist auch länger (1,5 Stunden).
Und zum Thema:
Und in Zukunft, schreibe deine eigenen Antworten.
Ich glaube, dass ich selbst entscheiden darf, was ich hier mache und was nicht, sofern es nicht gegen die Richtlinien von gf.net verstößt.
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Und weil es ein Laienforum ist und somit jeder eine Antwort gibt, auch wenn er keine Ahnung vom Thema hat, werde ich eben fehlerhafte Antworten kommentieren, da sonst ein Fragesteller womöglich einer falschen oder unvollständigen Antwort glauben schenkt.
Wenn du nicht damit umgehen kannst, dass jemand darauf hinweist, dass deine Antwort nicht korrekt ist, ist das dein Problem. Schönes Leben noch.
Nein. Er darf das, ABER nur bedingt. Es muss zumutbar sein. Das ist im Zweifelsfall halt Auslegungssache. Da wir wohl über eine Teilzeitkraft reden, dürfte man bei 1,5 h Fahrtzeit schon Zweifel an der Zumutbarkeit haben.