Darf ein Arbeitnehmer einfach in eine andere Filiale versetzt werden?


13.05.2025, 10:30

Es gibt auch keinen BR, der etwas zugestimmt hätte.

CK1986  13.05.2025, 10:13

Als erstes stellt sich die Frage: Gibt es dazu eine Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag?

Inkognito-Nutzer   13.05.2025, 10:14

Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts.

4 Antworten

Wenn im Arbeitsvertrag kein Arbeitsplatz festgeschrieben wurde, kann der AG bestimmen, wo der AN zu arbeiten hat - es sei denn, dies wäre für den AN nicht zumutbar, weil z.B. die Fahrzeit zu lang ist. Allerdings können selbst Fahrzeiten von 1-2 Stunden (einfach) als zumutbar angesehen werden.

Quelle: Wann ist eine Versetzung unzumutbar oder unwirksam?


Inkognito-Nutzer   13.05.2025, 10:26

Es geht dabei um eine Teilzeitkraft.

Normalerweise darf man nicht ohne Weiteres in eine andere Filiale versetzt werden. Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag zum Arbeitsort steht.

Ist ein konkreter Arbeitsort genannt, darf der Arbeitgeber keine Versetzung an einen anderen Ort ohne Zustimmung vornehmen. Steht im Arbeitsvertrag, dass der Einsatz an verschiedenen Standorten möglich ist, kann der Arbeitgeber das allerdings anordnen.

Dabei muss er aber das "billige Ermessen" berücksichtigen. Also er muss die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen, wie in dem Fall die deutlich längere Anfahrtszeit. Eine tägliche Pendelzeit von insgesamt 3 Stunden (habe ich so verstanden) hat gute Chancen, als unzumutbar argumentiert zu werden.

Und wenn es einen Betriebsrat gibt, muss dieser bei Versetzungen sowieso in jedem Fall beteiligt werden. Sonst macht das die Versetzung in der Regel ohnehin unwirksam.

Dazu bedarf es einer Änderungskündigung bzw. Umsetzungsvereinbarung, bei der der Betriebsrat auch noch ein Wörtchen mitzureden hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts.

Dann darf der AG das.


CK1986  13.05.2025, 10:37

Nein. Er darf das, ABER nur bedingt. Es muss zumutbar sein. Das ist im Zweifelsfall halt Auslegungssache. Da wir wohl über eine Teilzeitkraft reden, dürfte man bei 1,5 h Fahrtzeit schon Zweifel an der Zumutbarkeit haben.

Profil2803  13.05.2025, 10:39
@CK1986

Von der Entfernung steht nichts in der Frage, also lautet die Gesetzliche Antwort: Ja.
Und in Zukunft, schreibe deine eigenen Antworten.
GF ist weder dein Beruf, noch dein Leben. Es ist ein Laienforum!

CK1986  13.05.2025, 11:29
@Profil2803
Von der Entfernung steht nichts in der Frage

Ähm... doch... aus der Frage:

Diese Filiale liegt aber weiter vom Wohnort entfernt, so dass es umständlicher ist dort hin zu fahren und der Heimweg ist auch länger (1,5 Stunden).

Und zum Thema:

Und in Zukunft, schreibe deine eigenen Antworten.

Ich glaube, dass ich selbst entscheiden darf, was ich hier mache und was nicht, sofern es nicht gegen die Richtlinien von gf.net verstößt.

GF ist weder dein Beruf, noch dein Leben. Es ist ein Laienforum!

Und weil es ein Laienforum ist und somit jeder eine Antwort gibt, auch wenn er keine Ahnung vom Thema hat, werde ich eben fehlerhafte Antworten kommentieren, da sonst ein Fragesteller womöglich einer falschen oder unvollständigen Antwort glauben schenkt.

Wenn du nicht damit umgehen kannst, dass jemand darauf hinweist, dass deine Antwort nicht korrekt ist, ist das dein Problem. Schönes Leben noch.