Darf ein 30 jähriger mit einer 16jaehrigen schlafen?
Ist das verboten?
7 Antworten
Rechtlich gesehen legal
Laut Gesetz ist es (leider) erlaubt, aber meiner Meinung nach ist es Pädophil und krank
Pädophile interessieren sich für kleine Kinder , die noch nicht in die Pubertät gekommen sind. Hebephile interessieren sich für Jugendliche ab 12-13 Jahren circa
... und das ausschließlich oder zumindest weit überwiegend.
Sprich: Eine 14-jährige macht noch keine Hebephilie aus. Nur 14-jährige hingegen schon.
Du kannst das für krank und auch für falsch halten, aber Pädophil ist es nicht, mach dich hier mal über die Definition von diesem Begriff kundig!
Das ist per Definition alleine schon nicht zutreffend. Werfe nicht mit Begriffen um dich, deren Bedeutung du nicht kennst.
Doch ist es. Wenn jemand erwachsenen und ich meine nicht 18, 19 oder 20 mit einer minderjährigen Sex hat ist das Pädophil. Muss man nicht schönreden
Das hat nichts mit Schönreden zu tun. Pädophile ist einfach klar definiert und eben nicht das, was hier beschrieben wird. Klar, ist das hebephil und absolut abartig, aber es ist eben nicht pädophil.
Nein, ist es nicht. Deshalb kann man es auch nicht schönreden.
Eine Person ist pädophil, wenn sie sich sexuell ausschließlich zu Kindern aufgrund ihrer typisch kindlichen Merkmale hingezogen fühlt, wie z.B. das Aussehen oder Verhalten.
Fühlt sich eine Person zusätzlich noch zu älteren Personen angezogen, spricht man von einer pädophilen Neigung.
Eine 16-jährige, die sich mitten in der Pubertät befindet und definitiv sowohl äußerlich als auch vom Verhalten und der geistigen Reife her kein Kind mehr ist, ist definitiv kein potentieller Partner für einen Pädophilen. Auch ist völlig egal, wie alt dabei der Partner ist. Es macht keinen Sinn, dass ein 17-jähriger, der auf 16-jährige steht nicht pädophil ist, ein 30-jähriger aber schon. Sexualität hat nichts mit dem Alter zu tun.
Klar, ist das hebephil und absolut abartig
Ähm, Hebephilie ist nicht einmal krankhaft.
Aber gut, "abartig" kann jeder alles finden. Auch weirde Kommentare ...
Rechtlich gesehen ab dem 14. Lebensjahr ja, wenn nachgewiesen werden kann, dass kein machtgefälle bestand. Heißt, beide Seiten müssen freiwillig daran teilnehmen und dürfen nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen.
Lehrer und Schüler bspw. geht nicht.
Falsch. Wenn Mädchen 14 ist, darf ihr Partner maximal 21 sein.
erst ab 16 gibt keine Einschränkung mehr
Nein, ich glaube nicht. Bin nicht zu 100% sicher, aber ich glaube es ist legal.
Falsch.
Ab 14 Jahren dürfen Personen aus staatlicher Sicht grundsätzlich selber freiwillige sexuelle Handlungen an / mit Personen über 14 Jahren ausführen. Hier gibt es keine Altersgrenze bezüglich der anderen Person, diese kann auch deutlich älter sein (Elternrechte bleiben natürlich bestehen).
https://hochsauerlandkreis.polizei.nrw/artikel/sex-ab-wann-und-mit-wem
Und das hat nichts mit meiner Einstellung zu dem Thema zu tun. Ich bin grundsätzlich gegen sexuelle Handlungen zwischen Personen Ü18 und U18
Also, Franzi Van Almsick, berühmte Schwimmerin, war mit 14 Jahren mit einem 24-Jährigen zusammen, stand auch oft damals in der Zeitung. Wenn es illegal gewesen wäre, dann hätten die ihren Freund gleich verhaftet!
Ich finde grundsätzlich gegen sexuelle Handlungen von Ü18 mit U18 zu sein auch für viel zu pauschal, denn wo ist das Problem wenn eine Person mit 18, 19 oder 20 Jahren was mit einer anderen, die 16 oder 17 ist, am laufen hat? Das ist NORMAL.
In einem Abstand von vielleicht 1-3 Jahren ist es nochmal was anderes, das stimmt schon. Gemeint war eher ein Abstand von mehreren Jahren
Gibt aber auch so Sachen wie, dass ein 17-jähriger mit ner 14-jährigen zusammen ist. Wenn der dann z. B. heute 18 wird, soll das dann plötzlich illegal sein?
Naja auf Monate kommt es wohl kaum an.
Aber wenn ein 19 jähriger etwas mit einer 14 jährigen anfängt, finde ich das schwierig. Und auch wenn jemand geredet 14 wird und jemand kurz davor ist 18 zu werden, ist das grenzwertig. Aber jeder darf da seine eigene Meinung haben und es kommt am Ende auf den Einzelfall an. Man kann es nicht nur am alter festmachen
Die deutschen Gesetze regeln das. Und DIE sagen, dass man ab 14 das Recht hat, selbst zu entscheiden.
Fazit: Jeder darf meinen, was immer er meint, meinen zu sollen. %-) Es interessiert nur niemanden. Zumindest nicht die Justiz und die Turtelrauben.
Wenn beide Ü14 sind, entscheiden die beiden. Niemand sonst. Egal wie groß der Altersunterschied ist.
Ich verstehe nicht, weshalb du dich so aufregst... Ich habe auch nichts anderes geschrieben, wenn du dir meine Kommentare durchliest.
Meine Meinung hat nichts damit zu tun, was rechtens ist und was nicht.
? Du möchtest nicht erleben, wenn ich mich "aufrege"! >;-)
Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass deine Meinung(säußerung) die gleiche Relevanz (und Nervigkeit) besitzt wie die von jemandem, der jedem sagt/schreibt, dass die Erde flach sei. ^^
In Ihrem Fall, wenn der 30-Jährige keine Vormundschafts- oder Betreuungsposition innehat und keine Zwangslage ausnutzt, ist die Beziehung rechtlich erlaubt.
Ist das verboten?
Nur wenn Du in Irland lebst (Schutzalter dort: 17)
In allen anderen europäischen Ländern ist es legal.
Jeweils zu rund ⅓ ab 14 (Deutschland, Österreich, ...), 15 (Frankreich, ...) oder 16 (Schweiz, ...).
Dürfen grundsätzlich auch die Eltern nicht "verbieten".
Eher Hebephil