Darf ein 30 Jähriger mit einer 14 Jährigen eine Beziehung beginnen?
Hey (: Die Frage steht oben. Aber ich möchte das nur wissen. Keine Angst, das habe ich ganz bestimmt nicht vor. ^.^
20 Antworten
Dürfen gesetzlich: Ja, Sollen sicherlich nicht! Da ab dem 14ten Lebensjahr die "sexuelle Selbstbestimmung" greift, ist es, wenn die Eltern nichts dagegen einwenden, vom Gesetzgeber erlaubt, solange dies nicht durch Geld, Drogen, Drohungen oder Verlockungen herbeigeführt wird. Ebenfalls verboten ist dies bei einem "Abhängigkeitsverhältnis" (z.B. Lehrer o.Ä.). Es gibt da natürlich immer noch den Unterschied zwischen "Wünschenswert" und "erlaubt!". Manche 14- Jährige sind so weit körperlich und geistig entwickelt, dass es so weit kommen kann, andererseits gibt es genug 18- Jährige, die nicht einmal so wweit entwickelt sind wie der Stand eines 14- jährigen Jugendlichen. Es kommt also ethisch auch auf den Gesamtzustand der Entwicklung an. Ich empfehle in solchen Fällen immer genau zu überlegen und der "Liebe" besser noch etwas Zeit zu lassen..... Chiliheadz.
Da ab dem 14ten Lebensjahr die "sexuelle Selbstbestimmung" greift, ist es, wenn die Eltern nichts dagegen einwenden, vom Gesetzgeber erlaubt
Und da es eben die Selbstbestimmung ist, ist es auch egal, was die Eltern davon halten. Die können sexuelle Kontakte nur vor 14 verbieten (aber auch unterstützen - also nur mit anderen U14 natürlich).
Ab 14 können sie bis 18 "nur noch" den Umgang mit unerwünschten Personen verbieten (Umgangsrecht), sofern dieser Umgang schädlich für das "Kindeswohl" ist. Dafür müsste es sich aber schon z.B. um einen Drogendealer etc. handeln ...
Wapiti64, Du hast jetzt gleich dreimal in diesen Thread falsche Infos geschrieben. Ohne Abhängigkeitsverhältnis ist ab 14 alles legal... ob es dann auch WÜNSCHENSWERT ist, ist eine andere Frage.
Einfach mal in die entsprechenden Gesetzestexte schauen, ich habe angesichts Deiner Vehemenz hier keine Lust, sie Dir rauszusuchen. Ich find´s aber unfair, wenn man nur aus Rechthaberei falsche Infos gibt.
@Wapiti64
Unter 16: Wenn einer der Partner unter 16 und einer 21 oder älter ist, kann Sex strafbar sein. Aber ausschließlich dann, wenn jemand das Paar deswegen anzeigt. Bei einer echten Beziehung kann normalerweise nichts passieren. Dann gilt das Prinzip des "geringen Unrechts".
Ja, das KANN für den Älteren strafbar sein. Aber das sind absolute Ausnahmetatbestände, die nicht nur in "echten" Beziehungen (was immer das sein soll) nicht greifen, sondern auch z.B. in rein sexuellen Beziehungen. Also praktisch kein Problem. Und das hat auch nichts mit "geringem Unrecht" zu tun (was immer das sein soll), sondern schlicht und ergreifend mit dem Umstand, dass Sex zw. Ü21 und 14/15 nun mal nicht prinzipiell strafbar ist.
Das wären mögliche Strafen bei Sex mit Minderjährigen: Unter 14: Bei sexuellen Handlungen an Kindern unter 14, egal unter welchen Umständen, drohen Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren
? Also auf die Umstände kommt es durchaus an (wie so oft im Recht ;-)):
- Ist der/die Partner/in selber U14, so liegt gar keine illegale Handlung vor.
- Ist der Partner nur unwesentlich älter (z.B. 14 & 13), oder bestand die Beziehung bereits, als beide noch U14 waren, dann wird ein Verfahren üblicherweise ohne Auflagen eingestellt.
- Ist der Partner selber minderjährig (also Ü15 aber U18), so kann es sich maximal um "einfachen" Missbrauch handeln. Zudem gilt das deutlich mildere Jugendstrafrecht.
- Glaubt der Partner berechtigterweise, dass der/die U14 älter als 14 ist (z.B. weil beim Alter gelogen wurde, und der/die Ü14 auch nicht mehr kindlich aussieht), dann handelt es sich um einen nicht strafbaren "Tatbestandsirrtum". Niemand muss sich vor dem Sex sicherheitshalber einen Ausweis zeigen lassen. =;-o
Generell kann man aber auch sagen, dass bei einer beweisbaren Tat eine Verurteilung unumgänglich ist. Bei geständigen Ersttätern und freiwilligem Sex wird die Strafe aber üblicherweise ausgesetzt zur Bewährung.
Nachtrag:
Da es sich hier wohl um eine Schwärmerei für einen Lehrer handelt(e), sei nur angemerkt, dass das Mindestalter für eine Lehrer/Schüler-Beziehung strafrechtlich bei 16 anstelle der "normalen" 14 liegt.
Und arbeitsrechtlich würde er selbst dann noch Probleme bekommen können. Sprich: Keine Strafe, aber Jobverlust.
soweit ich das im kopf hab ist das so: unter 18, müssen beide partner einer beziehung unter 18 sein. ab 18 ist man erwachsen, da ist es egal.
ihn als pädo zu betiteln ist mal das eine, aber wenn ne 14 jährige das machen würde ist bei der echt was schief gelaufen um das auch mal noch zu sagen. mit 14 ist man ein kind, aber bei weitem nicht unschuldig und unwissend.
soweit ich das im kopf hab ist das so: unter 18, müssen beide partner einer beziehung unter 18 sein. ab 18 ist man erwachsen, da ist es egal.
Falsch.
Richtig: unter 14 müssen beide Partner einer Beziehung unter 14 sein. Ab 14 ist man sexualmündig, da macht sich dann kein Ü14 mehr prinzipiell strafbar (egal wie alt der ist).
.. es kommt auf den Entwicklungsstand an. Deshalb und durch das europäische Recht, wurde das Kinder und Jugendschutzgesetz aufgehoben und durch das SGB VIII ersetzt. Demnach gilt: Ab 14 Jahren ist eine sexuelle Selbstbestimmung möglich... . Ab dem 16ten Lebensjahr daerf diese nicht mehr eingeschränkt werden, solange kein "Abhängigkeitsverhältnis" oder "Prostitution" vorliegt. dies gilt bis zum 18ten Lebensjahr. die gesetzlichen Regeln sind also different zu den moralischen, in der Gesellschaft vorherrschenden Regeln, die ständiger Wandlung unterworfen sind. Chiliheadz.
dürfen schon, ich glaub ab 14 darfst du frei bestimmen mit wem du sexuell intim bist. aber unter 14 darfst du nicht mit ihm ins bett, dafür wird er eingesperrt weil er älter is.
NEIN, nein und nochmals nein. Halt Dich doch raus, wenn Du keine Ahnung hast
Wapiti64, DU solltest dich bda "raushalten", denn DU hast Ahnung von den Gesetzen, wie eine Kuh vom Walzertanzen.nBilde dich weiter, bevor du hier einen Aufstand machst! Lies einmal das SGB VIII, sieh in einschlägigen Foren, die von Richtern und An2älteh betreut werden nach und hole ndir z.B. bei Juratek einschlägige Gerichtsurteile. Wir leben HEUTE und nicht mehr im Mittelalter! ( Obwohl da Altersgrenzen nur bei dem "niederen Volk" eine rolle spielten,... wie heutzutage auch.....) Chiliheadz.
Unter 14 Jahren: Grundsätzlich liegt die gesetzliche sexuelle "Schutzaltersgrenze" für Mädchen und Jungs bei dem 14. Lebensjahr. Das bedeutet, wenn einer der Partner unter 14 und der/die andere mindestens 14 Jahre alt ist, ist Sex verboten. Auch wenn der/die unter 14-Jährige selbst Sex haben möchte. Dies gilt also auch wenn z.B. der Junge 14 und das Mädchen 13 ist. Wenn die Eltern des unter 14-jährigen Partners Strafanzeige erstatten, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Aber wenn es sich um eine Liebesbeziehung zwischen etwa Gleichaltrigen handelt (wenn z.B. beide 14 sind oder wenn beide zwischen 16 und 18 sind) und beide den sexuellen Kontakt wirklich wollen, kann man normalerweise davon ausgehen, dass rechtlich nichts passiert.
Unter 16: Wenn einer der Partner unter 16 und einer 21 oder älter ist, kann Sex strafbar sein. Aber ausschließlich dann, wenn jemand das Paar deswegen anzeigt. Bei einer echten Beziehung kann normalerweise nichts passieren. Dann gilt das Prinzip des "geringen Unrechts".
Das wären mögliche Strafen bei Sex mit Minderjährigen: Unter 14: Bei sexuellen Handlungen an Kindern unter 14, egal unter welchen Umständen, drohen Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren
Unter 16: Bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen unter 16 drohen bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe.
Ich würde mich da eher fragen, warum er das wollen sollte. Ich finde das ist ein Altersunterschied, der eine ernsthafte Beziehung ausschließt.
Also nicht die 16 Jahre, sondern die Tatsache, dass man mit 14 ein Kind und mit 30 ein Erwachsener ist.
-.- Nee man ist im Kopf ganz sicher ein Kind. Man wird vielleicht offziell als Jugendlicher gehandelt. Aber aus der Sicht eines Erwachsenen ist man sicherlich ein Kind.
Aber aus der Sicht eines Erwachsenen ist man sicherlich ein Kind.
Also DU bist das aus MEINER Sicht auch.
Aber sowohl deine wie auch meine Ansichten spielen im Sexualstrafrecht halt keine Rolle. ^^
nein lieber nicht:D aber wenn du z.b. 18 wärst und eine beziehung mit einem 24 oder 25 jährigen wollen würdest wäre das kein problem. aber 14 und 30:D
Auch so nur unter bestimmten Bedingungen sanktionierbar! Ab 16Jahren ganz frei! Sieh einmal im SGB VIII und dem europäischen Recht nach! Auch im StGB sind die Regelungen neu gefasst!
Vielen Dank für Deinen unverschämten Ton mir gegenüber CHILIHEADZ: Und hier mal die REALITÄT und nicht, was Du dafür hältst
Unter 14 Jahren: Grundsätzlich liegt die gesetzliche sexuelle "Schutzaltersgrenze" für Mädchen und Jungs bei dem 14. Lebensjahr. Das bedeutet, wenn einer der Partner unter 14 und der/die andere mindestens 14 Jahre alt ist, ist Sex verboten. Auch wenn der/die unter 14-Jährige selbst Sex haben möchte. Dies gilt also auch wenn z.B. der Junge 14 und das Mädchen 13 ist. Wenn die Eltern des unter 14-jährigen Partners Strafanzeige erstatten, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Aber wenn es sich um eine Liebesbeziehung zwischen etwa Gleichaltrigen handelt (wenn z.B. beide 14 sind oder wenn beide zwischen 16 und 18 sind) und beide den sexuellen Kontakt wirklich wollen, kann man normalerweise davon ausgehen, dass rechtlich nichts passiert.
Unter 16: Wenn einer der Partner unter 16 und einer 21 oder älter ist, kann Sex strafbar sein. Aber ausschließlich dann, wenn jemand das Paar deswegen anzeigt. Bei einer echten Beziehung kann normalerweise nichts passieren. Dann gilt das Prinzip des "geringen Unrechts".
Das wären mögliche Strafen bei Sex mit Minderjährigen: Unter 14: Bei sexuellen Handlungen an Kindern unter 14, egal unter welchen Umständen, drohen Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren
Unter 16: Bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen unter 16 drohen bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe.