Nein. Grundsätzlich ist es zwar auch möglich, kranke Angestellte zu kündigen. Dafür muss man aber lange und/oder sehr oft krank sein. Außerdem muss es eine negative Zukunftsprognose geben. Dh es muss wahrscheinlich sein, dass du auch in Zukunft häufig ausfällt.

Eine Kündigung wegen ein, zwei Wochen und es wegen einer Verletzung, ist ausgeschlossen.

Noch dazu bist du Lehrling. Nach der Probezeit ist es nahezu unmöglich, dich vor Ausbildungsende zu kündigen.

Du brauchst dir keine Sorgen zu machen.

Gute Besserung!

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Dann gib einfach an, dass du 450 Euro im Monat verdienst. Die darfst du ja anrechnungsfrei dazu verdienen. Am Ende des Bewilligungszeitraums musst du dann alle Lohnbescheinigungen vorlegen und es wird nachgerechnet. Wenn du weniger als 450 Euro im Monat bzw 5400 im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten verdient hast, passiert gar nichts. Bist du drüber, kommt eine Rückforderung.

Und Achtung! Es wird nach dem Zuflussprinzip gerechnet. Dh es ist unerheblich, wann der Anspruch auf den Lohn entstanden ist, wichtig ist nur, wann du ihn ausgezahlt bekommst.

Also wenn du deinen Lohn für Mai im Juni bekommst, rechnet das Amt mit dem, was du im Juni tatsächlich überwiesen bekommen hast, auch wenn auf der Lohnbescheinigung Mai steht.

Das macht vor allem am Anfang und Ende des Bewilligungszeitraums einen Unterschied oder wenn du Nachzahlungen bekommst.

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Bafög Bußgeld wegen Fehler von Berater?

Hallo zusammen,

mal angenommen es gibt folgenden Fall. Ein Student hat im SS2020 sein Bafög Erstantrag abgeschickt. Einen Monat danach ist er mit seiner Familie in eine neue Wohnung gezogen, dies hat er dem Amt mitgeteilt indem er seinen Berater eine EMail geschrieben hat, dass er sein Wohnsitz geändert hat. Der Berater wollte einen Beleg haben, so hat der Student ihm seine neue Meldebescheinigung geschickt.

Nach einem Jahr hat der Student sein Folgeantrag abgeschickt und hat im Dezember 2020 ein Brief erhalten wo dem dem Student vorgeworfen wird, Leistungen erschlichen zu haben, indem der Student angeblich falsche angaben gemacht haben soll. Das Amt begründet den Vorwurf mit der Meldebescheinigung, weil dort "Wohnhaft in alleiniger Wohnung unter XY Straße" steht und der Student im Folgeantrag angegeben hat dass er mit seiner Familie in einer Wohnung wohne. Daraufhin hat der Student das örtliche Bürgeramt angerufen und sie gefragt wieso sie dass auf seine Meldebescheinigung geschrieben haben weil er dadurch großen Ärger am Hals habe. Daraufhin hat die Dame gemeint, dass "alleinige Wohnung" nicht bedeutet das der Student alleine in einer Wohnung lebe, sondern, dass er keine zweite Wohnung habe.

Der Bafög Berater hat die Meldebescheinigung falsch interpretiert, weshalb der Student zu viel Leistungen erhalten hat. Den zu viel ausbezahlten Betrag zahlt der Student momentan zurück. Das Bafög Amt aber will dem Studenten jetzt ein Bußgeld reindrücken weil der Student angeblich falsche Angaben gemacht habe, welches nie der Fall war, der Bafög-Berater hat die Meldebescheinigung einfach falsch interpretiert wofür der Student nichts kann.

Der Student hat dem Berater zuvor erklärt dass der Berater die Bescheinigung falsch verstanden hat und sogar die Dame aus dem Bürgeramt meinte, dass der Berater eigentlich wissen müsste wie er die Bescheinigung richtig zu interpretieren hat.

Glaubt ihr der Student sollte bei der schriftlichen Anhörung die Sachlage schildern und die Ordnungswidrigkeit nicht zugeben oder sollte er es zugeben und das Bußgeld in Kauf nehmen, weil er eh keine Chance gegen das Amt hat und lieber die Gerichtskosten sparen sollte?

Welche Rechte hat der Student in so einem Fall?

PS: Als Beweis wird der Bafög Folgeantrag und die Meldebescheinigung angegeben und es geht nicht darum dass der Student den zu viel bezahlten Betrag nicht zurückzahlen will, sondern dass er das Bußgeld nicht zahlen will, weil er in keinem Fall falsche Angaben getätigt hat, welches dem Studenten hier vorgeworfen wird.

MfG

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Ich würde das so auf keinen Fall akzeptieren. Wichtig ist, dass du ab jetzt alles schriftlich machst und am besten nur noch per Einschreiben, so dass du einen Beleg hast.

Meiner Meinung nach kann man "alleinig" in diesem Kontext gar nicht als "wohnt mit niemandem zusammen" interpretieren. Alleinig bedeutet einzig und nicht allein. Ich kann ja noch nachvollziehen, dass der Sachbearbeiter diesen Fehler gemacht hat, aber nicht, dass sie ihn dir in die Schuhe schieben wollen.

Wenn du das Bußgeld akzeptierst, dann ist das quasi wie ein Schuldeingeständnis der Leistungserschleichung und das kann dir durchaus irgendwann auf die Füße fallen.

Das Amt wird da vermutlich durchaus hartnäckig sein. Das solltest du aber auch. Ich würde wirklich bis zum Letzten darauf bestehen, dass ich keine falschen Angaben gemacht habe, somit nicht vorsätzlich gehandelt und kein Bußgeld verdient habe.

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Ich würde es nicht riskieren. Bei einem Bewerbungsgespräch muss man professionell rüberkommen und das tun pinke Nägel eher nicht. Tu dir den Gefallen und verzichte darauf, bis du einen Job hast. Danach wird wohl kaum mehr jemand etwas dazu sagen. 😉

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Du solltest deinen Wechsel einfach nur sehr gut begründen können. Auf keinen Fall ist es angebracht, schlecht über den jetzigen Ausbildungsbetrieb zu sprechen und natürlich solltest du auch nichts an deinen Fähigkeiten schlecht reden, was du auch im neuen Job brauchst.

Am besten stellst du dir die Frage, warum der neue Beruf NOCH besser zu dir passt und du ihn unbedingt machen willst.

Ein Wechsel ist nicht schlimm. Man würde es nur schlimm finden, wenn du das mehrfach machen würdest.

Letztendlich möchte der Personaler einfach sicher sein, dass du ihn am Ende nicht auch "im Regen stehen lässt". Schließlich investiert der Betrieb ja auch in dich.

Wenn du aber unglücklich mit deiner jetzigen Ausbildung bist, ist es auf jeden Fall sinnvoll, etwas zu ändern.

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Vielleicht solltest du dir lieber überlegen, in welchem Studiengang du gute Noten erzielen kannst. Das wird dann nämlich das sein, was dir liegt und damit hast du automatisch bessere Jobaussichten.

Es bringt dir wenig, wenn du dich 40 Jahre in einem Job durchschlagen musst, den du ätzend findest, in den du aber leicht einsteigen konntest.

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Niemand wird dir sagen können, ob in vier Jahren ein bestimmter Studiengang an einer bestimmten Uni einen NC haben wird und wie hoch der dann ist.

Ich halte es aber für eher unwahrscheinlich, dass du in einem Informatikstudiengang nirgendwo einen Studienplatz bekommen wirst. Egal wie dein Schnitt ist.

Wenn du schon jetzt weißt, dass du Ausbildung und Studium machen möchtest, würde ich mich an deiner Stelle für ein duales Studium entscheiden. Spart Zeit und Geld und ist bei Arbeitgebern extrem gern gesehen.

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Den zweiten Absatz würde ich auf jeden Fall umschreiben. Erstens musst du da irgendwo mal einen Punkt unterbringen und zweitens übertreibst du es total mit der Aufzählung.

Konzentriere dich lieber auf die wichtigsten Punkte und belege diese mit Beispielen.

Wenn ich dir jetzt sage, dass ich ganz besonders schlau bin, glaubst du mir dass dann einfach so? ;) Wenn ich dir aber sage, dass ich ganz besonders schlau bin und damit schon dieses und jenes erreicht habe, dann wirkt das doch gleich ganz anders.

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Ja es gibt Pillen, mit denen man sehr, sehr gute Ergebnisse bei der Akne erzielt. Sag das deiner Frauenärztin auf jeden Fall, denn es gibt auch Pillen, die sich eher negativ auf die Haut auswirken.

Lass dich aber auf jeden Fall gut beraten und überlege dir, ob hormonelle Verhütung der richtige Weg für dich ist.

Deine Haut bekommt nämlich auch der Hautarzt gut ohne Hormone in den Griff. ;)

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Du wirst in aller Regel einen Bachelor aus dem Wirtschaftsbereich brauchen. Mathe ist für Wiwi zwar hilfreich, aber mit Sicherheit kein artverwandter Studiengang. Die Matheinhalte im Wiwi-Studium gehen vermutlich nicht über das erste Semester Mathestudium hinaus.

Nutzlos ist es deswegen nicht. Du solltest auf jeden Fall ein zweites Unterrichtsfach studieren, um später bessere Einstellungschancen zu haben, und das kann auch Mathe sein. Allerdings sind im beruflichen Schulwesen im Gegensatz zu den anderen Schularten eher Sprachen die Mängelfacher. Zumindest in Bayern ist das so.

Also ich denke, dein Studium bringt dir nichts für die Masterzulassung, du wirst ziemlich sicher einen zweiten Bachelor machen müssen. Dort kannst du dir dann aber je nach Zweitfach vielleicht einiges anrechnen lassen.

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Bewerbung an mehreren Hochschulen, anscheinend nicht möglich?

Hallo, ich befinde mich zur Zeit in der Bewerbungsphase für die Hochschule, jedoch habe ich ein großes Problem, wobei mir anscheinend niemand helfen kann und ich bin ratlos.

Ich habe mich an meiner Wunsch-Schule beworben.Diese Hochschule vergibt Studienplätze jedoch nach einem Auswahlverfahren, wobei alle Bewerber gerankt werden, weshalb meine Aufnahme zum Studium nicht gesichert ist und ich mich somit entschieden habe, mich zur Sicherheit auch an einer anderen Hochschule zu bewerben.
Diese Hochschule vergibt Studienplätze allein durch einen Antrag zur Immatrikulation, was bedeutet, dass mein Studienplatz gesichert wäre.

Das Problem ist, dass wenn der Antrag zur Immatrikulation ausgefüllt und abgeschickt wird, ich zustimme, dass ich wirklich an dieser Hochschule studieren möchte und ich somit aus dem Verfahren der anderen Schule ausscheide.

Beide Auswahlverfahren enden aber am gleichen Tag, weshalb ich an der Hochschule nachgefragt habe, ob es möglich wäre vorher Bescheid zu kriegen, ob man einen Studienplatz hat, damit ich, falls nicht, noch den Antrag an der anderen Schule ausfüllen kann. Dies sei jedoch nicht möglich, was ich wirklich nicht verstehe! Denn falls ich auf gut Glück abwarte, ob ich den Studienplatz erhalte und ihn dann nicht bekomme, stehe ich ohne Studienplatz dar!

Der Grund warum ich ratlos bin ist, weil meine Wunsch-Schule 30 min entfernt ist und die andere fast 3 Stunden, weshalb ich mir dort eine Wohnmöglichkeit suchen müsste und es dafür schon zu spät ist, da ich erst dachte, dass ich dort auch mit dem Auto hinfahren könnte, was auf lange Sicht nicht sinnvoll wäre.

Meine Frage also: Gibt es wirklich in diesem Fall gar keine Möglichkeit, eine frühere Rückmeldung zu kriegen? und Gibt es wirklich keinen anderen Weg dieses Problem zu lösen, als einfach nur mein Glück an der einen Schule zu versuchen?

Ich hoffe ich konnte mein Problem so gut wie möglich erklären und hoffe auf eure Ratschläge! Ihr könnt mir auch gerne Rückfragen stellen, falls die Frage unklar war!

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Nur weil die Uni dir einen Studienplatz anbietet, bist du noch nicht immatrikuliert. Die schicken dir eine Zusage und einen Termin, zu dem du dich immatrikulieren musst. Wenn du das nicht machst, verfällt die Zusage einfach.

Es ist gängige Praxis, sich an mehreren Hochschulen zu bewerben. Nur immatrikulieren darfst du dich nicht ohne weiteres an mehreren.

Man kann sich normalerweise auch recht problemlos wieder exmatrikulieren, solange das Semester nicht begonnen hat. Dazu gibt es aber mitunter verschiedene Regelungen. Diese findest du in der Prüfungsordnung oder musst sie eben bei der Uni erfragen.

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Da du noch in deiner (ersten) Berufsausbildung bist, bekommen deine Eltern auch noch Kindergeld für dich. Dass du ausziehst ändert daran nichts und soweit ich weiß, ist es für die Erstausbildung inzwischen auch unerheblich, wie viel du verdienst.

Wenn dir deine Eltern keinen Unterhalt bezahlen - was sie aufgrund deines relativ hohen Ausbildungsgehalts auch nicht müssen, denke ich - müssen sie das Kindergeld weiterleiten. Tun sie das nicht, kannst du einen Abzweigungsantrag stellen. Zahlen sie Unterhalt, wird das Kindergeld damit verrechnet.

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Chefin verweigert mir Arbeit?

Hallo zusammen,

ich arbeite auf 450€ Basis in einem Modegeschäft. Nebenbei gehe ich in die Schule, weshalb ich keine flexiblen Arbeitszeiten habe und bei mir ganz klar festgelegt ist, wann ich arbeiten kann und wann nicht. Meiner Chefin teile ich meine Arbeitszeiten immer mit, sie frägt uns auch wöchentlich ob sich aufgrund Corona sich etwas in unserem Stundenplan ändert. Nun erwartet man natürlich, dass sie die Arbeitszeiten entsprechend anpasst, was aber leider nicht der Fall ist.
Nun war es so, dass sie mich diese Woche ausschließlich an Tagen eingetragen hat, an denen ich Schule habe und nicht arbeiten kann. Dies wurde dann aber abgeklärt und die Schichten wurden von meinen Arbeitskollegen übernommen, gearbeitet habe ich diese Woche also nicht.
Für nächste Woche wurde ich erneut an einem Tag eingetragen, an dem ich Schule habe. Dies habe ich meiner Chefin mitgeteilt und darauf aufmerksam gemacht, man kann ja wohl erwarten, dass man auch dann im Dienstplan eingetragen wird, wenn man auch wirklich arbeiten kann, oder nicht?

Sie meinte nur „Dir passt wieder was nicht? Du bleibst bitte nächste Woche daheim. Und ab der kommende Woche, wenn du RICHTIG eingetragen bist kommst du wieder.“

Also habe ich diese Woche aufgrund ihrer Fehler in der Dienstplangestaltung nicht gearbeitet, und nun sollte ich wieder eine Woche nicht arbeiten? Wegen ihrer Fehler? Ich sollte also erst in der 3. Woche des Monats anfangen zu arbeiten?

Dazu kommt, dass wir einen Gruppenchat haben, in dem sie auch noch folgendes geschrieben hat:“ Und wenn sich ständig eure Zeiten ändern und ich nicht dazu komme, weil ich noch genug andere Sachen zutun habe und mir nicht jedes Mal 2 Stunden nehmen kann um drüber zugehen, dann müsst ihr euch halt auch selbst drum kümmern und nicht hier rumheulen.“

Dabei frägt sie uns jede Woche, ob sich bei unseren Arbeitszeiten etwas geändert hat und wir sagen ihr natürlich dann auch Bescheid! Nur scheint sie diese Änderungen nicht wahrzunehmen und wenn man sie darauf anspricht, reagiert sie giftig und verweigert mir meine kompletten Schichten für nächste Woche.

Ich würde gerne wissen, was als Arbeitnehmer meine Rechte sind und wie ich am besten reagieren sollte.

Ich bedanke mich schonmal im voraus für Antworten!

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Habt ihr eine bestimmte wöchentliche/monatliche Arbeitszeit vereinbart? Dann musst du nämlich auch dafür bezahlt werden bzw. eingeteilt werden. Wenn du nach Absprache deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst und sie dich einfach nicht einteilt, dann ist das ihr Privatvergnügen.

Allerdings halte ich den Rat der anderen auch für sinnvoll. Such dir was anderes. Netter wird deine Chefin sicher nicht und warum sollte man sich das antun?

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Falls du BAföG bekommst könnte sich das allerdings nachteilig auf den Mietzuschuss auswirken, weil du dann ja offiziell bei deinen Eltern wohnst.

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Die mattierende Tagescreme von Lavera ist echt super. Außerdem funktioniert Mineral Make Up in dem Fall sehr gut, weil es trocken ist und einiges an Öl aufnimmt. Viel trinken hilft auch ein wenig.

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Ich weiß nicht mehr weiter!?

Guten Abend,

ich weiß wirklich nicht wo ich anfangen sollte. Ich bin 25 Jahre alt und arbeite momentan als Paketzusteller in Vollzeit und habe momentan 1 Woche Urlaub, was auch allmählich zu Ende geht. Mein Problem ist ich habe gar keine abgeschlossene Ausbildung hinter mir. 

2 Misslungene Ausbildungen, mehr auch nicht...

Ich habe mich in meinem jetzigen Urlaub überall beworben, also für mehrere Ausbildungsstellen und kriege von manchen schon erste online Tests zugeschickt, doch ich bestehe diese einfach nicht, weil ich einfach keine Zeit finde um für diese zu lernen...

Ich möchte daher bald in von meinem Vollzeitvertrag auf Teilzeit umsteigen, aber meine Eltern haben selbst keine abgeschlossene Ausbildung und können nicht verstehen, dass man für eine Ausbildung lernen muss und Zeit braucht "da eh alles in der Ausbildung einem beigebracht werden würde", so meine Eltern.

Meine Eltern wollen mich schon seit den 2 misslungenen Ausbildungen nicht mehr zu Hause haben...ich komme mit meinen Eltern nicht mehr klar. Das geht schon so heftig das alles bald wirklich böse enden könnte. Jeder in meiner Familie scheint alles besser zu wissen.

Ich brauche einfach die Zeit um mich für Einstellungstests vorzubereiten, aber wie?? Ich will unbedingt eine Ausbildung anfangen und getrennt von meinen Eltern leben... Ich brauche wirklich Hilfe. Es ist eine wirklich eine ernstzunehmende Notlage. Meine Eltern drohen mir ständig mit der Polizei, falls ich auf Teilzeit umsteige. Ich fühle mich wirklich seit Jahren wie in einem komplett fremden Haus.

Ich habe niemanden bei dem ich sonst unterkommen könnte. Habe einfach niemanden wo ich fragen könnte.

Ich streite mich jeden Tag mit meinen Eltern. Wohin soll das alles hinführen???

Es kann doch nicht sein, dass ich bis an meinem Lebensende als Paketzusteller arbeiten muss und das als Vollzeit...Ich komme immer spät nach Hause. Es ist so anstrengend.......

Wie soll ich nach der Arbeit noch für Tests lernen um 20-21 Uhr....:(

Mit freundlichen Grüßen

Pechadler

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Wie wär's mit dem Wochenende? Klar ist das dann eine stressige Zeit, aber es sind ja nur ein paar Wochen. Und Einstellungstests sind jetzt auch nicht unbedingt auf Genies ausgelegt. Im Wesentlichen muss man das halt ein paar Mal geübt haben.

Vor der Polizei hätte ich jetzt in dem Fall keine Angst. Die haben andere Sorgen als die Ausgestaltung deines Arbeitsverhältnisses.

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Die Semesterferien sind eigentlich nie komplett frei. Zumindest in den ersten Wochen werden in der Regel Prüfungen geschrieben. An meiner Uni ging die Prüfungsphase über die ersten 6 Wochen der Ferien. Allerdings kommt es natürlich dann darauf an, welche Klausuren du schreibst. Wenn du Glück hast, kannst du dann auch nach 2, 3 Wochen durch sein.

Lange Rede kurzer Sinn: lässt sich nicht pauschal beantworten, geh aber eher nicht davon aus.

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