Darf ein 14 jährige über Nacht babysitten?

16 Antworten

Deine Bekannte sollte sich anderweitig nach einem erwachsenen Babysitter umschauen. Mit 14 Jahren ist ein Jugendlicher rund um die Uhr für 2 Tage mit 4 Kindern überfordert. Ich könnte mir auch vorstellen, daß ein solcher Arbeitsumfang für einen 14jährigen rechtswidrig ist, da es ja in Nachtarbeit ausarten würde. Als Mutter würde ich meine eigenen Kinder auf keinen Fall einem solchen Risiko aussetzen.

Gesetzlich ist das nicht geregelt.Die 14 -Jährige darf das --- aber ob sie das auch kann???

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Eine 14- Jährige zwei Tage lang mit vier Kindern alleine ??? Das schafft eine viezig-Jährige Mutter mitunter nicht einmal. Ich glaube kaum, dass die 14-jährige das alleine schafft - vor allem dann nicht, wenn die Kinder noch sehr klein sind.

Na ich denke die 14 jährige wird wohl mit 4 Kindern die sie zu betreuen hat etwas überfordert sein, zulässig ist sowas bestimmt nicht.....

Wahnsinn, was man hier für Antworten zu lesen bekommt.

Würde die Oma der Kinder die Aufsicht haben, dann würde sich keiner von euch Aufsichtsfanatikern darum scheren, ob etwas passieren könnte und ob die Aufsichtspflicht verletzt ist.

Dabei kann unter Aufsicht der Oma genauso viel oder wenig passieren wie unter Aufsicht einer 14-jährigen. Vielleicht ist Oma sogar überforderter als das Mädchen.

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Es steht euch ganz einfach nicht zu, über fremde Menschen, die ihr nicht kennt, zu urteilen oder ihnen irgendwelche Ratschläge zu erteilen. Hier sofort "Verletzung der Aufsichtspflicht" zu schreien, ist eine übertriebene Anmaßung.


jemandzehage  04.02.2011, 09:41

Lass mich raten, du bist die bekannte? Es geht darum, das die Mutter im Falle eines Unfalls dafür belangt werden kann...

FreeEagle  04.02.2011, 09:46
@jemandzehage

Nein, ich bin nicht die Bekannte. Ich bin jemand, der grundsätzlich davon ausgeht, dass Kindern keine Unfälle passieren. Und ich bin jemand, der 14-jährigen Mädchen durchaus zutrauen würde, Kinder über Nacht zu beaufsichtigen.

Es muss halt eine "erwachsene" 14-jährige sein, und nicht eine, wie sie hier täglich Fragen stellen.

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Nimmt man natürlich die bei gutefrage.net gestellten Fragen von 14-jährigen als allgemeinen Maßstab, dann sollte man einer 14-jährigen natürlich niemals Kinder anvertrauen. Die kommen ja mit sich selbst nicht klar...

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Könnte die Mutter nicht "belangt werden", wenn die Oma die Aufsicht hätte?

jemandzehage  04.02.2011, 09:51
@FreeEagle

Da gebe ich dir durchaus recht, nur: Wenn bei dieser Nummer etwas passiert, ist die Mutter dran und das Mädchen macht sich Vorwürfe. Natürlich wäre es auch bei einem Erwachsenen schlimm aber man muss sich nachher weningstens keinen Vorwurf machen lassen. Es wäre sicher besser, das Mädchen zunächst nur Stundenweise aufpassen zu lassen und nicht gleich zwei Tage...Es ist nämlich durchaus ein Unterschied, ob die Oma, die selber kinder groß gezogen hat aufpasst oder eine 14 jährige die noch keine Erfahrung hat.

jemandzehage  04.02.2011, 10:07
@jemandzehage

....Die Mutter kann in der Tat nicht belangt werden wenn die Oma aufpasst, weil diese volljährig ist.

FreeEagle  04.02.2011, 11:03
@jemandzehage

Und genau diese Dinge weiß hier niemand. Weder, ob das Mädchen "Erfahrung" hat (vielleicht hat sie ja selbst 3 jüngere Geschwister?), noch, wie alt und entwickelt die zu beaufsichtigenden Kinder sind.

Jetzt mal ganz ehrlich - was um alles in der Welt kann eigentlich in dieser einen Nacht passieren, das unter Aufsicht der Mutter an den 364 anderen Tagen im Jahr nicht passiert ist?

Die Mutter soll dem Mädchen Telefonnummern hinterlassen, die sie im Notfall anrufen kann und soll, und gut ist.

Das ist nicht verboten. (Mal als Nebenfrage: was denkt ihr eigentlich, was alles so in Gesetzen geregelt ist... dass es irgendwo ein Gesetz gibt, in dem so etwas haarklein geregelt ist? Nein, so etwas gibt es nur für ganz eng begrenzte Bereiche, nicht für solche Fragen). Wenn die Mutter das für vertretbar hält und das Mädchen verantwortungsbewusst ist.. das liegt im Ermessen der Mutter (und die Eltern des Mädchens könnten das verbieten).


truli79 
Beitragsersteller
 04.02.2011, 08:59

ich glaube sehr wohl, dass es gestzlich geregelt ist, wie lange eine 14 jährige "arbeiten" darf und wie es mit der aufsichtspflicht ist...

FataMorgana2010  04.02.2011, 09:10
@truli79

Wenn das ein Beschäftigungsverhältnis wäre - das ist beim Babysitten ja meistens nicht so - dann ja. Und ja: Eltern sind zur Aufsicht verpflichtet. Aber die Verletzung der Aufsichtspflicht ist kein Straftatbestand. Sondern sie bedeutet vor allem, dass man im Schadensfall (wenn die Kinder z. B. etwas kaputt machen oder einen Schaden erleiden) haftet. Das etwas hätte passieren können, ist evtl. ein Fall für's Jugendamt - sonst nix.

truli79 
Beitragsersteller
 04.02.2011, 09:19
@FataMorgana2010

ok, das hört sich hilfreich an...danke. nur leider ist es also so, dass meine "bekannte" sich jetzt auf der sicheren seite sieht. weil ihr ja rein rechtlich keiner an den karren fahren kann. ich hoffe es wird gut gehen...

FataMorgana2010  04.02.2011, 09:25
@truli79

Wenn etwas passiert, wird sie sich das nie verzeihen. Und falls ihr das Jugendamt auf den Pelz rückt - das würde ihr sicher auch nicht gefallen.