Darf die Schule mich zwingen zu bleiben obwohl es mir schlecht geht?
Hi alle zusammen, um mal kurz die Lage zu erklären: Heute morgen beklagte ich mich im Sekretäriat wegen starken Kopfschmerzen. Die Abteilungsleitung war ebenfalls dort aufzufinden. Sie meinte zu mir, dass es kein Grund wäre mich abholen zu lassen, aber ich durfte nach Hause um eine Ibobrufen(keine Ahnung wie das heißt) Tablette einzunehmen. Ich musste aber wieder zurück kommen. Meine Kopfschmerzen wurden bis zur Pause etwas gelindert. Als es dann wieder schlimmer wurde, dachte ich mir dass ich die Arbeit noch schreibe bevor ich gehe, weil ich keine Lust habe mir ein Attest zu besorgen wegen einer Kursarbeit. Nach der Arbeit bekam ich auch noch Übelkeit und Schüttelfrost. Ich fragte erneut an, dass ich abgeholt werden kann. Die Abteilungsleitung meinte, dass ich nichts hätte, weil ich erst nach der Arbeit gekommen bin. Sie meinte wenn es mir schlecht geht soll ich mich direkt abholen lassen und nicht erst nach der Arbeit. Dabei meinte sie morgens selber, dass ich bleiben soll.
Ich hatte sowieso nur noch 1 Unterrichtsstunde, aber es ging mir echt mies. Jetzt frag ich mich darf sie das?
1 Antwort
Wenn du minderjährig bist, hat die Schule während der Schulzeit die Aufsichtspflicht für dich.
Deshalb darf man dich nicht einfach nach Hause schicken, vor allem wenn du über Kopfschmerzen klagst.
Als nächstes hat die "Abteilungsleitung" (was soll das sein ?) nicht über deinen Gesundheitszustand zu urteilen, weil sie keine Ärztin ist.
Die Schule hat sich nicht korrekt verhalten und hätte bei deinen Eltern anrufen müssen.
Und ich wollte nicht selber nach Hause laufen sondern meine Mutter mich abholen lassen, also dann wäre jemand bei mir falls was passiert
Das wäre auch richtig gewesen.
Ich gehe auch kein Risiko ein, wenn ein Kind im Hort oder Kindergarten zu mir sagt das es ihm schlecht geht, dann rufe ich bei den Eltern an.
Denn wenn ich nicht anrufe und dann passiert etwas, bin ich schuld.
Hey, erstmal danke für deine Antwort. Bin 14 sollte eigentlich noch als Minderjährig gelten oder? Die Abteilungsleitung ist halt der/die Chef/in einem Gebäude. Unsere Schule hat nämlich 2 Gebäude und in beiden sind jeweils 1 Sekretäriat aufzufinden