Darf die Polizei bei vielen Anzeigen wegen Betrug meine Sachen beschlagnahmen?

8 Antworten

§ 94 StPO
Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.
§ 98 StPO
Verfahren bei der Beschlagnahme
(1) 1Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.

Also: Ja, darf die Polizei. Jetzt kommt sicher die Frage, ob du dann einfach das Handy daheimlassen darfst. Ja kannst du. Dann wird halt danach durchsucht.

Versteh manchmal den Gedankengang der Täter nicht: Erst Leute im Internet abzocken und sich dann fragen, ob die Polizei ermitteln darf... *Kopfschüttel*

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

furbo  06.03.2020, 12:06

Du könntest weiter noch die §§ 111b und 111e StPO nennen. Bei einem Gewohnheitstäter wie dem FS dürfte aufgrund dieser Vorschriften einiges zu holen sein.

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Nein!

Und an alle, die sagen, die Polizei dürfe das, ihr habt leider unrecht!

Die Polizei darf das nicht!

SIE MUSS ES !

Wenn anzunehmen ist, dass damit eine Straftat aufgeklärt werden könnte, HAT sie diese Dinge sicher zu stellen. Es bleibt ihr keine Wahl.


DieserTyp2019 
Beitragsersteller
 06.03.2020, 07:57

Und was wenn ich alles zugebe bei der Polizei?

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feinerle  06.03.2020, 08:00
@DieserTyp2019

Dann auch.

Geständnisse können zurück gezogen oder relativiert werden, klare Belege und Beweise jedoch nicht. Aus dem Grund kommt das ganze Zeugs auch mit, völlig egal, was Du in wie weit zugibst.

Sie werden behalten bis zum Abschluss des Strafverfahrens, wenn es sich um tatmittel handelt, wenn durch diese die Taten begangen wurden, unterliegen diese Gegenstände zudem der Einziehung, was bedeutet, das kommt auf den Haufen und ein Bagger fährt dann mal drüber. Ein Einbrecher bekommt sein Brecheisen ja auch nicht wiede, also auch der Betrüger nicht seinen Rechner, mit dem er das begangen hat.

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Es wäre jetzt an der Zeit dir mit deinen Eltern zusammen einen Anwalt zu besorgen.

Der erklärt dir dann auch das weitere Prozedere, deine Rechte und Pflichten.

Die Polizei könnte wohl alles sicherstellen, insofern es im direkten Zusammenhang mit deinen Delikten liegt. Und selbst wenn nicht, oder du wehrst dich, dann kommen sie ziemlich schnell mit einem Richterlichen Beschluss. Und übrigens, die Polizei kann theoretisch auch noch nachträglich einen Richterlichen Beschluss einreichen.


DieserTyp2019 
Beitragsersteller
 06.03.2020, 16:59

Okay aber wenn die nichts finden bekomme ich die Sachen zurück oder?
Hab damit jetzt seit Januar aufgehört und mit dem Handy und Laptop mit denen ich es gemacht hab hab ich schon lange verkauft. Hab jetzt ein neues Handy und Laptop darauf wird aber nichts zu finden sein weil ich wie gesagt seit Januar keinen mehr Verarscht habe. Verkaufe jetzt nurnoch ehrlich Sachen auf eBay und nicht um zu betrügen

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Wenn es der Tatermittlung hilft, dürfen die es Beschlagnahmen. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, kann u.U. die Rückgabe oder weitere Verwahrung angeordnet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht