Darf die Polizei mein Handy ohne meine Erlaubnis beschlagnahmen
Mein Handy wurde beschlagnahmt und ich War nicht Zuhause mein Vater erzählt mir das erst als ich von der schule wieder da bin das Handy hatte kein Passwort mehr sonst War alles da
15 Antworten
Ja. Das ist es, was "beschlagnahmen" bedeutet.
Ja meinste die warten auf dich und beschlagnahmen ein Handy erst nachdem Du einverstanden bist ?
Dann wäre eine Beschlagnahme ja ziemlich sinnlos, da dann relevante Daten von dir gelöscht werden könnten.
Aber klingt hier alles sehr unglaubwürdig, es müsste ja ein Verdacht auf eine Straftat vorliegen.
Hast Du denn etwas angestellt mit dem Handy ?
Ja es enthält zu viel Informationen die zum bauen von blendgranaten säure und andere sachen
Und wofür brauchst du die? Wenn du sowas runterlädst, darfst du dich nicht beschweren, dass die Polizei dein Handy als Beweisstück beschlagnahmt… Kannst dich schonmal auf ne Anzeige gefasst machen
Die Polizei darf das, wenn das Handy als Beweismittel für eine Straftat in Betracht kommt. Geregelt ist das in §§94, 98 StPO. Wenn du freiwillig das Handy rausrückst dann ist das nach §94 StPO(Sicherstellung). Wenn es gegen deinen Willen ist, dann nach §94 in Verbindung mit §98 StPO (Beschlagnahme). Gegen die Beschlagnahme kann man Widerspruch einlegen. Das heißt du sagst konkret noch ein Mal, dass du das nicht willst. Und das muss schriftlich (zb Durchsuchungsbericht/ Durchsuchungsprotokoll) festgehalten werden. Dann muss ein Richter innerhalb von drei Tagen prüfen, ob die Beschlagnahme rechtens ist. Dadurch wird dann entschieden, ob die Polizei dein Handy weiterhin behalten und auswerten darf oder ob es wieder auszuhändigen ist. Das Ganze funktioniert auch losgelöst von einem Durchsuchungsbeschluss. In den meisten Durchsuchungsbeschlüssen wie zum Beispiel wegen Raubes, steht zum einen welche Beweismittel konkret gesucht werden, zB benutzte Tatwaffe, Tatbekleiung, Beute, aber auch Formulierungen wie "schriftliche und digitale Aufzeichnungen mit Tatbezug". Dein Handy oder auch sonstige Elektronik könnte dann unter digitale Aufzeichnungen mit Tatbezug fallen, weil du möglicherweise mit deinen Mittätern über Whatsapp die Tat geplant oder darüber geschrieben hast. Deswegen würde das Handy als Beweismittel ausgewertet werden. Sollte dabei festgestellt werden, dass du das Handy in welcher Form auch immer für die Tat verwendet hast, zB um deine Mittäter während der Tatausführung zu steuern etc. dann kann das Handy auch eingezogen werden. Das heißt du verlierst dein Eigentum daran. Genauso darf die Polizei es auch sicherstellen/beschlagnahmen, wenn das Handy aus einer Straftat stammt. Zb du hast es von Jemandem gekauft, der das Handy einem Anderen "abgezogen" hat. An solchen Dingen kann man kein Eigentum erwerben, auch wenn man dafür bezahlt hat und keine Ahnung hatte, dass das Handy aus einer Straftat stammt. Das Geld könntest du dann bei Demjenigen einklagen, der es dir verkauft hat. Wenn du allerdings wusstest, dass das Handy aus einer Straftat stammt oder du für ein neues IPhone 6 nur 50 Euro zahlst, was viel zu billig wäre und dich stutzig machen müsste, dann könntest du eine Anzeige wegen Hehlerei bekommen.
Ja, dürfen sie. Wenn eine Beschlagnahme deiner Erlaubnis bedürfte, würde sie ja keinen Sinn machen, oder?
Nachzulesen ist das in den §§ 94 ff. StPO.
Wenn die Polizei dein Handy beschlagnahmt hätte, hättest du es jetzt nicht schon wieder zurück. Die lassen sich Monate Zeit, bevor sie es auswerten. Dein Vater hat sich wohl einen Scherz erlaubt, zumal du nichts von einer Straftat schreibst.
Hab ich aber auf whatsapp War aber alles gelogen
Kennst du Satzzeichen?
Wie soll man deine Antwort verstehen?
Wenn ein verdacht auf eine Straftat besteht darf die Polizei das :)
aber ohne meine Kenntnis?